
19. Mai 2016, 13:18 Uhr
Unterstützung für die Eltern Putzplan: Müssen Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen?
In vielen Familien gibt es einen Putzplan, durch den Kinder ihren Teil zur Hausarbeit beitragen müssen. Was Eltern oft nicht wissen: Kinder sind sogar gesetzlich verpflichtet, im Haushalt zu helfen. Dabei gibt es aber auch Grenzen.
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Kinder helfen im Haushalt: gesetzliche Grundlage
Laut § 1619 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Kinder ihre Eltern in deren Haushalt oder Geschäft unterstützen, solange sie selbst diesem Haushalt angehören. Das kann also auch für erwachsene Kinder gelten, die noch bei ihren Eltern im Haus leben. Zwar verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kinderarbeit, das gilt allerdings nur für arbeitsrechtliche Dienstverhältnisse. Eine Beschäftigung durch Personensorgeberechtigte im Familienhaushalt ist davon laut § 1 JArbSchG explizit nicht betroffen. Aufgaben im Putzplan oder die Mithilfe im Betrieb der Eltern stellen also in der Regel kein Problem dar.
Putzplan angemessen gestalten: So können Kinder helfen
Auch wenn es heißt: "Kinder helfen im Haushalt", sollten Eltern immer auf das richtige Maß achten. § 1619 BGB gibt vor, dass ein Kind in "einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise" helfen soll. So kann Kindern ab einem bestimmten Alter etwa aufgetragen werden, den Müll herunterzubringen oder die Spülmaschine auszuräumen. Eltern sollen den Nachwuchs aber nicht mit zu anstrengenden oder schwierigen Aufgaben überfordern und auch darauf achten, dass noch genug Zeit für die Hausaufgaben und Freizeit bleibt.
Eltern müssen Jugendschutz beachten
Auch der Jugendschutz muss eingehalten werden. So ist es zum Beispiel nicht möglich, Jugendliche in einer Rauchergaststätte bedienen zu lassen, nur weil diese den Eltern gehört. Auch andere rechtliche Regelungen können die Hilfe im Haushalt einschränken. Zum Beispiel sind Kinder beschränkt geschäftsfähig und können keine größeren Einkäufe tätigen oder alkoholische Getränke und Tabak für die Eltern kaufen.
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