Bei der Fahrprüfung durchgefallen: So geht es weiter. Ein Mann macht Notizen auf einem Klemmbrett, dahinter fässt eine andere Person ans Steuer eines Autos. michaeljung, Fotolia

21. Juli 2016, 9:10 Uhr

Sofortige Wiederholung? Bei der Fahr­prü­fung durch­ge­fal­len: So geht es weiter

Bei der Fahrprüfung durchgefallen: Dieses Schicksal ereilt selbst Fahrschüler, die während der Unterrichtsstunden keinerlei Probleme hatten. Die Nervosität, die mit der praktischen Fahrprüfung einhergeht, spielt dabei eine große Rolle. Doch selbst wenn Sie einmal die Fahrprüfung nicht bestanden haben, besteht kein Grund zur Sorge. Denn der Praxistest kann beliebig oft wiederholt werden.

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Bei der Fahr­prü­fung durch­ge­fal­len: Unbe­grenz­te Wie­der­ho­lun­gen möglich

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie die praktische Fahrprüfung nicht bestanden haben, können Sie es so lange wieder versuchen, bis die Prüfung bestanden wurde. § 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht hier keine Einschränkung vor. Einzige Voraussetzung: Zwischen einem Prüfungsversuch und dem nächsten müssen zwei Wochen vergehen. Die Frist erhöht sich auf sechs Wochen, sollte bei der Prüfung ein Täuschungsversuch vorgelegen haben. Mehrere Gründe sprechen dabei für die übliche zweiwöchige Frist. Zum einen schützt sie Prüflinge vor einem überhasteten weiteren Versuch. Zum anderen können Sie in dieser Zeit mit Ihrem Fahrlehrer die gemachten Fehler analysieren und beheben. Ihr Fahrlehrer stellt Ihnen hierfür ein Protokoll der Prüfung aus, das Ihre Schwachstellen darlegt, die während der Prüfung offenkundig wurden.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzFahr­prü­fung nicht bestanden: Gebühren und Härtefälle

Ganz folgenlos ist es nicht, wenn Sie bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen sind. Für die weiteren Fahrstunden, in denen Sie letzte Schwachstellen ausmerzen, fallen natürlich Kosten an. Auch die Gebühr für die praktische Prüfung entrichten Sie erneut an das zuständige Amt. Personen, die mehrfach durch die praktische Fahrprüfung gefallen sind, behält der Fahrlehrer natürlich genauer im Blick. Theoretisch können sie die Fahrprüfung unbegrenzt oft wiederholen. Gemäß FeV ist der Prüfer jedoch dazu verpflichtet, Personen an die Fahrerlaubnisbehörde zu melden, die er als körperlich oder geistig nicht für den Straßenverkehr geeignet ansieht.

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