Ein alter Führerschein wird im EU-Ausland manchmal von Beamten beanstandet maho, Fotolia

5. Mai 2017, 9:48 Uhr

Grauer oder rosa "Lappen" Alter Füh­rer­schein auf Reisen: Rechte im EU-Ausland

Seit 2013 gibt es den sogenannten EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Ein alter Führerschein aus Papier wird im Ausland deshalb manchmal beanstandet. Wenn Sie mit Ihrem alten grauen oder rosa "Lappen" ins Ausland fahren wollen, ist es daher gut Ihre Rechte zu kennen.

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Alter Füh­rer­schein ist auch im Ausland gültig

Innerhalb der Europäischen Union (EU) erkennen alle Mitgliedsländer gegenseitig ihre jeweiligen Landesführerscheine an. Ein internationaler Führerschein ist innerhalb der EU also nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Ihr Führerschein noch gültig ist. Ob Sie die neueste Version dieses Dokumentes haben, spielt aktuell hingegen noch keine Rolle.

Trotz der Vereinbarung der Europäischen Kommission passiert es jedoch gelegentlich, dass Polizisten im Ausland den alten deutschen Führerschein beanstanden. Manchmal wird dafür sogar ein Bußgeld erhoben. Oft hilft es, wenn Sie freundlich auf die EU-Vereinbarung hinweisen. Wenn Sie die Landessprache nicht sprechen, können Sie sich vorsorglich die Erklärung in der jeweiligen Sprache ausdrucken und ins Auto legen. Die Verbraucherzentrale stellt einen Vordruck in allen 23 Sprachen des europäischen Auslands auf ihrer Website bereit. Entscheidend sind Artikel 1 und 2 des Dokuments.

Mit dem neuen Füh­rer­schein auf der sicheren Seite

Sollte sich der Beamte auch davon nicht überzeugen lassen und dennoch ein Bußgeld verhängen, bleibt Ihnen meist nichts anderes übrig, als dieses zunächst einmal zu zahlen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Strafzettel auch nachträglich anzufechten. Wichtig dafür ist, dass die Höhe des gezahlten Betrags und auch der Grund auf dem Dokument klar erkennbar sind. Allerdings sind die Bußgelder für das Fahren mit einem alten Führerschein im Ausland häufig nicht so hoch, dass sich der Aufwand lohnen würde.

Wenn Sie häufig mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs sind, kann es sinnvoll sein, einen neuen Führerschein zu beantragen. Auch wenn der alte Führerschein offiziell gültig ist, ersparen Sie sich so eventuell unnötigen Stress. Spätestens 2033 müssen dann ohnehin alle Autofahrer in der EU einen neuen EU-Führerschein besitzen.

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