Wer Unkraut entfernen möchte, muss dabei das Pflanzenschutzgesetz beachten maho, Fotolia

12. Mai 2017, 8:42 Uhr

Unkrautvernichter immer erlaubt? Unkraut entfernen: Was das Pflan­zen­schutz­ge­setz erlaubt

Wer Unkraut entfernen möchte, muss dabei das Pflanzenschutzgesetz beachten. Unter Umständen sind bestimmte Unkrautvernichter verboten. Hobbygärtner sollten sich deshalb immer genau informieren, was sie in ihrem Garten oder auf der gepflasterten Einfahrt einsetzen dürfen.

Sie benötigen Hilfe in Rechtsfragen? Wir beraten Sie gerne. >>

Unkraut entfernen nach dem Pflanzenschutzgesetz

Grundsätzlich dürfen Unkrautvernichter – auch als Pflanzenschutzmittel bezeichnet – gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nur auf Flächen verwendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Außerdem müssen die Mittel zugelassen sein und dürfen nicht an Gewässern eingesetzt werden. Hobbygärtner können also in ihrem eigenen Garten auch chemische Pflanzenschutzmittel verwenden. Besondere Vorsicht ist allerdings auf versiegelten Flächen geboten, also zum Beispiel gepflasterten Einfahrten oder Wegen. Dort können die Mittel nicht im Boden versickern, sondern gelangen über die Kanalisation in Wasserwerke und damit ins Grund- und Trinkwasser. Chemische Unkrautvernichter für Pflastersteine zu verwenden, ist nicht gestattet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Rechtsschutz

Unkraut­ver­nich­ter für Pflas­ter­stei­ne: Essig und Salz erlaubt

Als Hausmittel wird oft eine Essig-Salz-Lösung verwendet, um Unkraut zu entfernen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verhandelte den Fall eines Mannes, der damit das Unkraut vor seinem Grundstück auf einer versiegelten Fläche entfernt hatte. Die Verwaltungsbehörde verhängte dagegen ein Bußgeld, gegen das der Mann Einspruch erhob. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Essig und Salz nicht als Pflanzenschutzmittel nach dem Pflanzenschutzgesetz anzusehen sind (AZ 2 Ss OWi 70/1). Es handele sich vielmehr um Lebensmittel, da sie nicht zur Pflanzenbekämpfung vorgesehen seien. Der Mann musste das Bußgeld also nicht zahlen. Allerdings wurde in de Verhandlung nicht geklärt, ob es nach anderen Gesetzen strafbar sein kann, Essig und Salz ins Grundwasser einzubringen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verwendet deshalb keine Mittel als Unkrautvernichter für Pflastersteine, sondern zum Beispiel einen Hochdruckreiniger oder ein Abflammgerät. Ganz klassisch und umweltschonend sind außerdem eine Wurzelbürste und ein Fugenkratzer.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.