Wem der Strom abgestellt wurde, sollte schnell handeln Gina Sanders, Fotolia

31. Juli 2017, 11:12 Uhr

Rechtzeitig handeln Strom abge­stellt: Was Sie bei einer Strom­sper­re tun können

Unter anderem bei Zahlungsrückständen kann es passieren, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Eine solche Stromsperre ist sehr unangenehm für Verbraucher. Hier erfahren Sie, wie Sie eine solche Maßnahme verhindern können und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.

Wir stärken Ihre Rechte – in allen Lebenslagen. >>

Wann wird der Strom abgestellt?

In der Regel sind Schulden beim Energieversorger der Grund für eine Strom- oder auch Gassperre. Rechtliche Grundlage ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), in der die Versorgungsunterbrechung in § 19 geregelt ist. Eine plötzliche Stromsperre ohne vorherige Ankündigung ist demnach nur zulässig, wenn der Kunde zum Beispiel den Stromzähler manipuliert hat. Bei einem Zahlungsverzug muss der Stromanbieter die Sperre vier Wochen vorher androhen und drei Werktage vor dem angekündigten Termin noch einmal darauf hinweisen. Die Schulden des Kunden müssen mindestens 100 Euro betragen. Außerdem muss die Stromsperre verhältnismäßig sein und es darf keine unmittelbare Aussicht bestehen, dass der Kunde die ausstehenden Zahlungen zeitnah begleicht. Wenn der Strom abgestellt wird, fallen sowohl für die Sperrung als auch für die Entsperrung Kosten an. Am besten ist es deshalb, wenn es gar nicht erst soweit kommt.

Strom­sper­re ver­hin­dern: Das können Sie tun

Wenn Ihnen eine Versorgungsunterbrechung angekündigt wird, sollten Sie schnell handeln und nach Möglichkeit den Zahlungsrückstand ausgleichen. Wenn Sie das nicht können, setzen Sie sich mit dem Energieversorger in Verbindung. Erklären Sie ihm Ihre Situation – vielleicht können Sie sich einigen, zum Beispiel auf eine Ratenzahlung. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV können sich auch an das Jobcenter oder Sozialamt wenden. Möglicherweise erhalten Sie dort ein Darlehen, um die Schulden beim Energieversorger zu begleichen. Die Rückzahlung kann erfolgen, indem die monatlichen Leistungen entsprechend gekürzt werden. Wenn die Sperre unberechtigt sein könnte, hilft ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.

Rechtsschutz

Wenn der Strom abge­stellt wurde

Auch wenn Sie die Stromsperre nicht verhindern konnten, sollten Sie sich schnellstmöglich Hilfe holen, damit der unangenehme Zustand nicht zu lange anhält. Das Gespräch mit dem Energieversorger oder die Beratung durch Anwalt oder Verbraucherzentrale sind auch hier die richtigen Schritte. Übrigens: Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter kann Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Der Versorger beauftragt den Netzbetreiber damit, den Strom abzustellen. Auch ein anderer Anbieter kann die Versorgung dann nicht übernehmen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.