Mieter haben ein Recht auf Fernsehempfang satura, fotolia

13. Juli 2017, 10:26 Uhr

Parabolantenne in Mietwohnung Satel­li­ten­schüs­sel am Balkon anbringen: Was Mieter dürfen

Als Mieter haben Sie ein Recht auf Fernsehempfang. Bevor Sie jedoch einfach eine Satellitenschüssel anbringen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen sowie Ihren Mietvertrag  und Hausordnung lesen. Die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon darf nicht grundsätzlich verboten werden. Der Hausbesitzer muss seine Entscheidung begründen können. Das gilt allerdings auch für den Mieter, der eine Satellitenschüssel anbringen möchte.

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Schäden durch Anbringen einer Satel­li­ten­schüs­sel vs. Informationsrecht

Auf der einen Seite hat der Hausbesitzer ein grundsätzliches Recht darauf, dass sein Eigentum nicht vorsätzlich beschädigt wird. Das könnte der Fall sein, wenn der Mieter für die Montage der Parabolantenne und deren Verkabelung Löcher bohren muss. Auf der anderen Seite gewährt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in Artikel 5 jedem Bürger in Deutschland das Recht auf Informationsfreiheit. Die Montage von Satellitenschüsseln bei Mietwohnungen ist also immer eine Abwägungssache.  Generell gilt: Wenn Sie eine Satellitenschüssel auf dem Balkon anbringen wollen, ist dafür eine Erlaubnis einzuholen. Andernfalls kann der Vermieter den spurlosen Rückbau verlangen, möglicherweise bekommt er sogar das Recht zur Mietvertragskündigung.

Begrün­dung erfor­der­lich – sowohl für die Anbrin­gung als auch das Verbot

Viele Mietverträge und Hausordungen enthalten Regelungen zum Anbringen von Satellitenschüsseln, beispielsweise die Erlaubnis unter Genehmigungsvorbehalt. Der Eigentümer sichert sich damit das Recht, Einfluss auf die Details der Montage wie Antennengröße, Standort und Art der Befestigung zu nehmen. Außerdem muss der Mieter glaubhaft begründen können, warum er die Satellitenschüssel auf dem Balkon unbedingt benötigt. Das kann zum Beispiel ein berufliches Interesse sein. So kann es für Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit wichtig sein, auf ausländische Sender zugreifen zu können. Umgekehrt hat auch der Vermieter plausible Gründe aufzuführen, wenn er ein generelles Verbot für Parabolantennen am Balkon oder der Hausfassade ausspricht.

Verbot von Satel­li­ten­schüss­seln am Balkon nicht immer rechtens

In manchen Fällen dürfen Vermieter die Erlaubnis nicht verweigern. Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, muss der Eigentümer zustimmen, wenn Sie als Mieter eine Satellitenschüssel am Balkon anbringen möchten:

  • Das Haus hat weder eine gemein­schaft­li­che Para­bol­an­ten­ne noch einen Breitbandkabelanschluss.
  • Der Vermieter wird von allen anfal­len­den Kosten frei gehalten.
  • Die Satel­li­ten­schüs­sel auf dem Balkon muss bau­recht­lich zulässig sein und pro­fes­sio­nell durch einen Fach­be­trieb montiert werden.
  • Idea­ler­wei­se ist eine technisch geeignete, aber optisch unauf­fäl­li­ge Stelle zu wählen, um die Satel­li­ten­schüs­sel anzubringen.

Rechtsschutz

Ausländische Mieter haben einen weiteren Ansatzpunkt für die Genehmigung: Wenn bislang keine Möglichkeit besteht, ausreichend Programme aus dem Heimatland zu empfangen, kann ein Sonderrecht auf Anschluss einer Parabolantenne bestehen. Allerdings handelt es sich auch hierbei immer um Einzelfallentscheidungen.

Unter Umständen kann auch die Art der Technik die Genehmigung erleichtern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Aufstellung einer mobilen Satellitenschüssel nicht verweigert werden darf, wenn dadurch keine erwähnenswerte ästhetische Belastung entsteht (AZ VIII ZR 207/04).

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