Kamin- und Kachelofen sanieren: Neue Regeln npdesignde, Fotolia

26. Januar 2015, 16:52 Uhr

Verschärfte Abgasvorschriften Kamin- und Kachel­ofen sanieren: Neue Regeln

Im Winter abends am Kachelofen oder Kamin sitzen und den Tag gemütlich ausklingen lassen: Für viele deutsche Hausbesitzer ist dieses Ritual nicht mehr wegzudenken. Mit Beginn des Jahres 2015 sind jedoch viele Neuerungen in Kraft getreten – auch zwei neue Verordnungen zum Luft- und Klimaschutz, die Sie als Kachelofen-Besitzer betreffen könnten. Strengere Regeln für den Ausstoß von Staub, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid nehmen Sie gegebenenfalls in die Pflicht, Ihren Ofen zu sanieren oder auszutauschen.

Sollte es doch zu Streit kommen, kann ein Rechtssschutz helfen. >>

Neue Emmis­si­ons-Ober­gen­zen für Ihren Kachelofen

Seit Anfang des Jahres muss jeder Kachel- und Kaminofen die Staub- und Kohlendioxidwerte der Stufe 2 der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten. Diese Regel gilt auch für alte Öfen, die zwischen 1950 und 1974 installiert wurden: Stoßen solche pro Kubikmeter Abgas mehr als 0,15 Gramm Staub oder mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid aus, dürfen diese Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht mehr betrieben werden. Überprüft wird dies durch den Schornsteinfeger. Besitzen Sie einen solchen in die Jahre gekommenen Kachelofen, können Sie ihn mit einem Filter nachrüsten oder müssen einen neuen anschaffen.

Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung: Hei­zungs­an­la­gen sanieren

Neben der Bundesimmissionsschutzverordnung gilt seit Januar 2015 auch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Danach dürfen Öl- und Gasheizungen mit Standard- oder Konstanttemperaturkesseln nicht mehr betrieben werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 in Betrieb genommen wurden. Eigentümer müssen diese gegen moderne Brennwert- oder Niedertemperaturkessel austauschen, berichtet "Die Welt". Die Regierung will mit dieser Verordnung die Feinstaubbelastung und Kohlendioxidemmission reduzieren.

Ausgenommen von der neuen Vorschrift sind Häuser mit maximal zwei Wohneinheiten, wenn eine davon seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt wird.

Offener Kamin: Nach­bar­schafts­streit vermeiden

Besitzer von offenen Kaminen sind von der Sanierungspflicht nicht betroffen. Sie dürfen ihre Feuerstätte weiterhin nutzen – allerdings nur sporadisch. Wer sich daran hält, schützt nicht nur die Umwelt, sondern kann auch die Harmonie in der Nachbarschaft stärken: Alte Kamine verursachen bei häufiger Nutzung oft eine Geruchsbelästigung, was zu Streit mit den Nachbarn führen kann. Halten Sie die Auflagen ein, können Sie Streitigkeiten von vornherein vermeiden und im Winter weiterhin ohne schlechtes Gewissen wohlige Gemütlichkeit am prasselnden Feuer genießen.

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