Heizöl und Co.: Das gehört beim Hauskauf dazu Alexander Raths, Fotolia

30. September 2014, 10:01 Uhr

Zubehör fürs Eigenheim Heizöl und Co.: Das gehört beim Hauskauf dazu

Haben Sie vor, ein Haus zu kaufen oder zu verkaufen? Dann könnte sich die Frage stellen, ob einzelne Positionen wie Heizöl, Gardinenstangen, Beleuchtung und Co. mit der Immobilie „mitverkauft“ werden. Oder ob der Verkauf dieser Gegenstände beim Hauskauf gesondert geregelt werden sollte.

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Steht im Grundstückskaufvertrag eine Klausel wie „Mitverkauft sind wesentliche Bestandteile und Zubehör“, sollten Sie genauer hinsehen, was unter „Wesentliche Bestandteile und Zubehör“ zu verstehen ist. Ersteres wird in § 93 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) näher bestimmt. Danach handelt es sich um solche Bestandteile, die nicht vom Haus getrennt werden können, ohne dass sie in ihrem Wesen verändert oder gar zerstört werden wie zum Beispiel besonders angepasste Einbaumöbel in Küche und Bad. § 97 BGB regelt unterdessen die Frage des Zubehörs.

Heizöl gilt beim Hauskauf als Zubehör

Das Landgericht Braunschweig stellte 1985 in einem Urteil (4 O 524/84) fest, dass Heizöl zu einer verkauften Immobilie dazugehören kann – es sei denn, es  wurde zuvor im Verkaufsvertrag explizit anders geregelt. Das zeigt auch ein Urteil (11 U 129/94) vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1996: Die Richter stellten fest, dass Heizöl durchaus als Zubehör im Sinne des § 97 BGB behandelt werden kann. Eine wichtige Information für Sie als Hausverkäufer, um keine bösen Überraschungen beim Verkauf Ihrer Immobilie zu erleben.

Vor­be­rei­tung ist alles

Sie haben bereits einen Interessenten an der Hand, der Ihr Haus kaufen möchte? Machen Sie sich in aller Ruhe Gedanken über das bevorstehende Aufsetzen des Kaufvertrags und denken Sie verschiedene Szenarien durch. Lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Notar beraten, welche Gegenstände in den Grundstückskaufvertrag gesondert aufgenommen werden sollten und welche nicht.

Verabreden Sie sich anschließend mit dem Hauskauf-Interessenten an einem Tag, an dem beide Parteien genug Zeit haben. Gemeinsam können Sie das Grundstück abschreiten und dabei alle wichtigen Details besprechen und schriftlich fixieren. So gehen Sie späterem Streit am besten aus dem Weg. Kommt es dennoch zu Unstimmigkeiten, ist gut beraten, wer eine Rechtsschutzversicherung hat.

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