Mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 soll der Zahlungsverkehr einfacher und sicherer werden Africa Studio, Fotolia

15. Januar 2018, 15:24 Uhr

Zahlungsverkehr wird sicherer Zah­lungs­dienste­richt­li­nie PSD2: Ände­run­gen für Verbraucher

Am 13. Januar 2018 ist die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie bringt positive Entwicklungen für Verbraucher mit sich: Der elektronische Zahlungsverkehr soll dadurch einfacher und sicherer werden. Außerdem fallen Gebühren weg.

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Keine Zah­lungs­ent­gel­te und geringere Haftungsgrenze

Die Zahlungsdiensterichtlinie sieht vor, dass Händler bei Zahlungen mit Kreditkarten sowie SEPA-Überweisungen und Lastschriften keine zusätzlichen Entgelte erheben dürfen. Das gilt sowohl für Onlinezahlungen als auch im stationären Handel. Positiv für Verbraucher ist auch eine niedrigere Haftungsgrenze, falls sie Opfer von Betrug im Zahlungsverkehr werden. Bisher mussten Betroffene bis 150 Euro selbst haften. Nun liegt die Grenze bereits bei 50 Euro – wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fehl­über­wei­sun­gen im Zah­lungs­ver­kehr zurückholen

Geldinstitute müssen durch die Einführung der PSD2 nicht autorisierte Überweisungen zurückerstatten, und zwar spätestens einen Tag, nachdem sie davon erfahren haben. Damit sind Bankkunden besser vor Missbrauch geschützt. Nur wenn ein Betrugsverdacht vorliegt, kann die Bank sich weigern. Sie muss dann allerdings Beweise vorlegen. Außerdem können Verbraucher weiterhin unberechtigte Lastschriften zurückholen: Es gilt europaweit ein bedingungsloses Erstattungsrecht für einen Zeitraum von acht Wochen.

Zweite Zah­lungs­dienste­richt­li­nie: Mög­lich­kei­ten für Drittanbieter

Für Kunden, die Banking-Apps nutzen möchten, bringt die PSD2 eine weitere Erleichterung mit sich: Die Banken haben nicht mehr das Monopol über die Kontodaten, sondern müssen auf Wunsch eine Schnittstelle für Drittanbieter schaffen. So können Verbraucher Dienste nutzen, über die sich mehrere Konten in einer App verwalten lassen. Allerdings haben deren Anbieter dann auch Einblick in die Daten. Verbraucher sollten also vorsichtig sein und genau abwägen, welche Informationen sie weitergeben wollen.

Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung wird sicherer

Die TAN-Liste gehört mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie bald der Vergangenheit an. Banken müssen künftig eine sogenannte starke Authentifizierung nutzen, haben dafür aber noch eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Dadurch soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht werden. Die Identifizierung erfolgt dann über mindestens zwei von drei Merkmalen aus den Kategorien Wissen (zum Beispiel ein Passwort), Besitz (zum Beispiel eine Karte) und Inhärenz (biometrische Eigenschaften, zum Beispiel Fingerabdruck).

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