Wettschulden unter Freunden: Müssen Schulden immer beglichen werden? lassedesignen, Fotolia

17. Februar 2015, 9:52 Uhr

Ehrenschulden Wett­schul­den unter Freunden: Müssen Schulden immer beglichen werden?

Im Volksmund gelten Wettschulden unter Freunden als Ehrenschulden – doch stimmt das? Muss derjenige, der eine Wette verliert und seinen Freunden einen Kasten Bier schuldig wird, seine Wettschuld immer begleichen? Moralisch betrachtet sicherlich. Rechtlich sieht es aber anders aus. Der Streitlotse-Ratgeber klärt auf.

Klare Rechtslagen können Freundschaften retten. Lassen Sie sich beraten. >>

Wett­schul­den unter Freunden sind Ehrenschulden

Wettschulden sollten am besten stets beglichen werden. Wer eine Wette unter Freunden verliert und beim Einsatzbegleichen kneift, macht sich unglaubwürdig und gilt gemeinhin als Spielverderber. Rechtlich sind Sie allerdings nicht dazu verpflichtet, die Schulden zu begleichen. Wenn Sie bei einer Wette um einen Kasten Bier verlieren, kann Sie niemand dazu zwingen, diesen Kasten Bier auch tatsächlich zu zahlen. Wettschulden unter Freunden sind Schulden, die nicht einklagbar sind. Die Basis hierfür formuliert § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es: "Durch Spiel oder Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Folglich sind Wettschulden unter Freunden, Bekannten, Verwandten und Co. tatsächlich nichts weiter als Ehrenschulden.

Begli­che­ne Wett­schuld kann nicht zurück­ge­for­dert werden

Wer seine Wettschulden unter Freunden beglichen hat und dann plötzlich merkt, dass er rechtlich gar nicht dazu in der Pflicht stand, kann den Einsatz im Umkehrschluss nicht einfach zurückfordern. Hier fehlt ebenfalls die rechtliche Grundlage.

Anders sieht es mit der Wettschuld übrigens bei staatlich genehmigten Lotterien oder Ausspielungen aus. Diese stehen in der Pflicht, Geldgewinne auszuzahlen. Gleiches gilt unter anderem für Glücksspielautomaten, Fußballtoto, Spielbanken und Zahlenlotto.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.