Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das ist möglich. Ein junger Mann grinst eine junge Frau an, die mit einer Lupe ein verpacktes Geschenk betrachtet. Im Hintergrund ist ein Weihnachtsbaum zu sehen. Sebastian Gauert, Fotolia

23. Dezember 2016, 11:44 Uhr

Rückgaberecht Weih­nachts­ge­schen­ke umtau­schen: Das ist möglich

Unbeliebte Weihnachtsgeschenke umtauschen – ob, wann und wie das möglich ist, fragen sich Beschenkte jedes Jahr nach dem Fest aufs Neue. Entscheidend ist beim Thema Umtauschrecht unter anderem, ob das Geschenk im Laden oder online gekauft wurde.

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Kein gene­rel­les Recht auf Umtausch – aber Händler sind häufig kulant

Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, das in einem Ladengeschäft gekauft wurde, muss grundsätzlich auf die Kulanz des Händlers hoffen. Denn: Ein generelles Recht auf Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist besteht bei solchen Käufen nicht. Wohl aber können Sie sich gegenüber dem Verkäufer auf ein solches Recht berufen, wenn eine feste Umtauschfrist – etwa zwei oder vier Wochen – auf dem Kassenbon aufgedruckt ist oder wenn entsprechende Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers stehen. Preisreduzierte Waren können jedoch auch hier vom Umtausch ausgeschlossen sein.

Wenn das Geschenk nicht defekt ist, sondern Ihnen lediglich nicht gefällt, ist es das gute Recht des Händlers, Ihnen den Umtausch nur gegen einen Gutschein und nicht gegen Bargeld zu ermöglichen.

Advocard-PrivatrechtsschutzOnline-Kauf: 14-tägige Wider­rufs­frist nutzen

Anders sieht es aus, wenn das ungeliebte Weihnachtsgeschenk online oder per Katalogbestellung gekauft wurde. Dann kann der Käufer in den 14 Tagen nach dem Kauf sein gesetzliches Widerrufsrecht nutzen: Die Ware kann innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen zurückgesandt werden. Dazu sollte das Geschenk natürlich noch annähernd im Originalzustand sein – ein kurzer Test ist jedoch je nach Produkt oft erlaubt. Liegt der Online-Kauf schon länger als 14 Tage zurück, muss der Händler die Ware nicht zurücknehmen. Gerade bei neuwertigen Medien oder Elektronik können dann Online-Ankaufsdienste oder Auktionshäuser eine Möglichkeit sein, das nicht benötigte Geschenk loszuwerden und zumindest noch einen Teil des Kaufpreises dafür zu bekommen.

Weih­nachts­ge­schen­ke umtau­schen: Hier stehen die Chancen eher schlecht

In vielen Familien liegen Fotobücher, gravierter Schmuck oder andere personalisierte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Wer solche Weihnachtsgeschenke umtauschen möchte, weil sie ihm nicht gefallen, hat meist schlechte Chancen. Denn diese Ware kann der Händler schließlich nicht erneut verkaufen. Auch bei Lebensmitteln und weiteren verderblichen Waren gilt das Online-Widerrufsrecht nicht, sofern die Ware lediglich nicht gefällt.

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