Erstausstattung beantragen in 5 Schritten Oksana Kuzmina, Fotolia

28. Januar 2019, 8:56 Uhr

So geht's richtig Erst­aus­stat­tung bean­tra­gen in 5 Schritten

Wenn sich die Lebenssituation ändert und deshalb viele neue Dinge angeschafft werden müssen, können Hartz-IV-Empfänger eine sogenannte Erstausstattung beantragen. Das Jobcenter gibt dann zum Beispiel einen Zuschuss zur ersten eigenen Wohnungseinrichtung oder zur ersten Babyausstattung.

Wann du möglicherweise Anspruch auf eine Erstausstattung hast und wie du beim Antrag vorgehst, erfährst du hier.

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1. Prüfen: Habe ich Anspruch auf eine Erstausstattung?

Einen Zuschuss für eine Erstausstattung kann das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern gemäß § 24 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) gewähren für

... Möbel und Haushaltsgeräte beim Umzug in eine andere Wohnung. Das kann zum Beispiel die erste Wohnung nach dem Auszug bei den Eltern sein, wenn du schon 25 oder älter bist. Aber auch eine neue Wohnung nach einer Trennung vom Partner, wenn dieser alle Möbel und Haushaltsgeräte behält.
... Dinge, die man in der ersten Schwangerschaft und für das Baby benötigt: zum Beispiel Kleidung, spezielle Möbel wie einen Wickeltisch oder ein Babybett.
... benötigte orthopädische Schuhe oder therapeutische Geräte.

Übrigens: Eine Erstausstattung kannst du auch beantragen, wenn du ein Einkommen hast und mit Hartz IV nur "aufstockst".

Du bekommst kein Hartz IV, sondern sogenannte Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU) vom Sozialamt? Auch dort kannst du in solchen Fällen eine Erstausstattung beantragen.

2. Liste mit benö­tig­ten Dingen zusammenstellen

Um die Erstausstattung beantragen zu können, musst du erst einmal wissen, was genau du kaufen möchtest. Das Jobcenter zahlt nämlich nicht an jeden denselben Pauschalbetrag aus, sondern unterstützt dich mit den Dingen, die du wirklich brauchst.

Das heißt: Für die Erstausstattung deiner Wohnung machst du eine Liste mit wirklich allen Möbeln und Haushaltsgeräten, die du benötigst. Wichtig dabei: Zimmer für Zimmer durchgehen und auch "Kleinkram" wie Lampen, Gardinen und Spiegel nicht vergessen! Sonst wird es später umso schwieriger, dafür noch einmal Geld vom Jobcenter zu bekommen.

Auch für die Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby musst du eine Liste schreiben, damit nichts Wichtiges vergessen wird: Babybett, Kinderwagen, Wickeltisch, Umstands- und Babykleidung sind typische Anschaffungen. Hochstuhl und Laufstall brauchst du zwar nicht sofort nach der Geburt, kannst sie aber trotzdem im Antrag auf Erstausstattung mit angeben.

Ob dein Jobcenter neben der Liste noch weitere Belege sehen will, erfragst du am besten direkt dort. Bei einer Schwangerschaft benötigst du üblicherweise ein ärztliches Attest.

3. Erst­aus­stat­tung bean­tra­gen und Wartezeit beachten

Das Antragsformular, das du ausfüllen musst, stellt dir dein Jobcenter in der Regel per Download zur Verfügung oder du kannst es dort abholen. Anschließend reichst du die kompletten Unterlagen bei deinem Jobcenter ein – persönlich oder per Brief.

Tipp: Am besten stellst du den Antrag so früh wie möglich, denn das Jobcenter hat per Gesetz sechs Monate Zeit zum Bearbeiten. Wenn du in einer Notlage bist, teile das dem Jobcenter deshalb direkt mit. Dann kann dein Antrag vielleicht vorgezogen werden.

4. Zusage? Jetzt erst einkaufen gehen

Sobald das Jobcenter dir den Zuschuss zur Erstausstattung gewährt hat und das Geld auf deinem Konto ist, kannst du einkaufen gehen. Wichtig: Dinge, die du bereits vorher gekauft hast, übernimmt das Jobcenter nicht rückwirkend.

Beim Shoppen für Baby oder Wohnung solltest du beachten, dass der Betrag für die Erstausstattung, den das Jobcenter zuschießt, für günstige oder auch gebrauchte Möbel bemessen ist. Du solltest dir also einen Plan machen, was du alles kaufen musst, und die Preise vergleichen.

Gut zu wissen: Wenn eine Erstausstattung gewährt wird, dann erhältst du diese zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz und musst das Geld auch nicht zurückzahlen – anders als bei einem Darlehen, das für die Ersatzbeschaffung kaputter Möbel oder Haushaltsgeräte gewährt werden kann.

5. Absage? Prüfen, ob sich Wider­spruch lohnt Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Wenn das Jobcenter deinen Antrag auf Erstausstattung ablehnt, solltest du prüfen, ob sich ein Widerspruch dagegen lohnt. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dich dabei beraten.

Allerdings solltest du beachten:

Auch Sachleistungen sind zulässig. Das Jobcenter kann dir also anstelle von Geld auch zum Beispiel Gutscheine für Möbelbörsen geben – ein Widerspruch dagegen lohnt sich nicht.
Eine Erstausstattung fürs Baby wird in der Regel nur beim ersten Kind gewährt, da das Jobcenter davon ausgeht, dass Möbel und Kleidung weiter verwendet werden können.

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