Schöffe werden: Was muss ein ehrenamtlicher Richter tun? auremar, Fotolia

8. November 2016, 16:24 Uhr

Vor Gericht mitentscheiden Schöffe werden: Was muss ein ehren­amt­li­cher Richter tun?

Schöffe werden und vor Gericht bei der Urteilsfindung mitarbeiten – das ist auch für Personen ohne juristische Vorbildung möglich. In Deutschland gibt es über 100.000 Menschen, die als ehrenamtlicher Richter tätig sind. Doch welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen, welche Befugnisse haben sie vor Gericht und wie vereinbaren sie die Tätigkeit mit ihrem Berufsleben?

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Welche Rechte und Pflichten hat ein ehren­amt­li­cher Richter?

Schöffen übernehmen das Richteramt mit und sind den Berufsrichtern in puncto Stimmrecht gleichgestellt. Wenn sie dies wünschen, können sie auch Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen. Allerdings kann der Gerichtsvorsitzende Fragen zurückweisen, die er nicht für sachdienlich hält. Vor der Verhandlung muss ein ehrenamtlicher Richter Informationen über den Fall erhalten und gegebenenfalls müssen ihm juristische Fachbegriffe erklärt werden. Er ist verpflichtet, an den ihm zugeteilten Sitzungen teilzunehmen und unparteilich zu entscheiden. In der Beratung entscheiden die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen dann durch 2/3-Mehrheit. Über die Inhalte der Beratung muss der Schöffe Verschwiegenheit bewahren.

Schöffe werden: Diese Vor­aus­set­zun­gen gelten

RechtsschutzDie meisten Bundesbürger können Schöffe werden und unter Umständen sogar dazu verpflichtet werden, wenn sich nicht genug Freiwillige finden. Bestimmte Personengruppen sind allerdings ausgeschlossen, zum Beispiel Mitglieder von Bundestag und Bundesrat oder einem Landtag, oder Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind. Die genauen Voraussetzungen finden sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Das Schöffenamt wird jeweils für fünf Jahre ausgeübt und nicht vergütet. Allerdings erhält ein ehrenamtlicher Richter eine Grundentschädigung, Erstattung von Fahrtkosten und gegebenenfalls auch einen Ausgleich für Verdienstausfall. Da das Amt nicht abgelehnt werden kann, muss der Arbeitgeber den Schöffen für die Verhandlungstermine freistellen.

Schöf­fen­amt kann auch entzogen werden

Wenn ein Schöffe seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann ihm das Amt auch entzogen werden. So urteilte zum Beispiel das Oberlandesgericht Oldenburg: Ein ehrenamtlicher Richter war wiederholt nicht oder nur nach telefonischer Ermahnung zu den Verhandlungen erschienen und hatte so Terminausfälle provoziert. Das Gericht entschied daraufhin auf Antrag des zuständigen Richters, dass der Mann seine Pflichten verletzt habe und deshalb seines Amtes enthoben werden müsse (AZ 1 ARs 23/16).

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