Neues Gesetz zur Steuererklärung beschlossen. Über dem Dokumentenkopf einer Steuererklärung liegt ein silberner Kugelschreiber. Björn Wylezich, Fotolia

13. Mai 2016, 13:10 Uhr

Neue Fristen Neues Gesetz zur Steu­er­erklä­rung beschlossen

Ein neues Gesetz soll für Erleichterungen bei der Steuererklärung sorgen. Der Bundestag hat beschlossen, dass ab 2017 längere Fristen für die Abgabe gelten sollen. Auch beim Verspätungszuschlag gibt es Änderungen. Zudem werden die Bearbeitungsmöglichkeiten bei der elektronischen Steuererklärung erweitert.

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Das Steuermodernisierungsgesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, gibt Steuerzahlern mehr Zeit für die Abgabe: Die Frist für Verbraucher, die ihre Steuererklärung selbst machen, verschiebt sich vom 31. Mai auf den 31. Juli. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat künftig statt bis zum 31. Dezember bis Ende Februar des Folgejahres Zeit. Erstmals sind diese Fristen für den Besteuerungszeitraum 2018 wirksam.

RechtsschutzEin Ziel des Gesetzes ist es, dass in Zukunft die Hälfte aller Steuererklärungen digital eingereicht werden. Dazu sind unter anderem Änderungen beim elektronischen Steuerverfahren Elster geplant, die dem Steuerzahler mehr Funktionen als bisher ermöglichen sollen. Die elektronische Steuererklärung wird jedoch nicht verpflichtend – eine Abgabe in Papierform ist weiterhin möglich. Steuerzahler müssen auch keine Belege mehr einreichen, diese müssen aber auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft, die erforderlichen technischen Neuerungen werden aber erst 2022 vollständig umgesetzt sein.

Auch beim Verspätungszuschlag müssen Steuerzahler sich auf Änderungen einstellen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig 25 Euro für jeden Monat fällig werden, um den die Steuererklärung zu spät abgegeben wird. Der Verspätungszuschlag wird automatisch erhoben und liegt nicht mehr wie aktuell im Ermessensspielraum des Finanzamts. Er gilt allerdings nur für Personen, die Steuern nachzahlen müssen. Außerdem soll es weiterhin die Möglichkeit geben, eine Fristverlängerung zu beantragen und so dem Zuschlag zu entgehen.

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