Nahaufnahme: Hände an Tablet PC SkyLine, Fotolia

19. Oktober 2015, 14:28 Uhr

Nach Safe Harbor Klarnamen: Erneut Daten­schutz-Klage gegen Facebook

Wer sich bei Facebook anmeldet, muss dies mit seinem Klarnamen tun. Der Social-Media-Gigant pocht in letzter Zeit auf authentische Namen im Profil. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt wegen diesem und weiterer Datenschutz-Streitpunkte zum dritten Mal Klage gegen Facebook.

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vzbz: Pflicht zum Klarnamen und andere Klauseln verstoßen gegen Datenschutz

Neben der Pflicht zum Klarnamen haben die Verbraucherschützer 18 weitere Klauseln in der Datenrichtlinie und den Nutzungsbedingungen festgestellt, die ihrer Ansicht nach rechtswidrig sind. Der vzbz hat daher beim Berliner Landgericht Klage gegen Facebook eingereicht. Auch die Datenweitergabe in die USA ist dem vzbv ein Dorn im Auge. Selbst User ohne Facebook-Account, die öffentliche Profile anderer Nutzer betrachten, würden Datenspuren hinterlassen, die der Konzern an seine US-Zentrale weiterleite. Dort seien sie dem Zugriff der Geheimdienste ausgesetzt, begründen die Verbraucherschützer ihre Ansicht, dass ein Datenschutz-Verstoß vorliegt. Dabei verweisen sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Datenabkommen Safe Harbor.

Weitere Gründe für die Klage gegen Facebook

Dem vzbz zufolge ist es zudem irreführend, wenn Facebook in der Eigenwerbung behauptet, ein kostenloses Angebot zu sein und zu bleiben. Denn die Nutzer würden mit ihren Daten bezahlen. Aufgrund dieser kann Facebook zielgerichtete Werbung verkaufen und damit Geld einnehmen. Ein weiterer Grund für die Klage gegen Facebook sind die Voreinstellungen: Die Nutzer hätten keine Kontrolle darüber, welche Daten an wen, zu welchem Zeitpunkt und wozu weitergeben werden, so der vzbz. Da bei diesen Voreinstellungen automatisch ein Häkchen gesetzt ist, geht der vzbv von keiner bewussten Einwilligung der User aus.

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