Gema-Gebühren können anfallen, wenn eine Fußballübertragung im Rahmen von Veranstaltungen gezeigt wird Mediteraneo, Fotolia

6. Juni 2018, 17:00 Uhr

Fußball-WM 2018 Gemeinsam Fußball schauen: Gema-Gebühren fällig?

Wer Werke von Musikern oder Journalisten für seine eigenen Zwecke nutzt, ist gesetzlich verpflichtet, GEMA-Gebühren zu entrichten. Diese können auch fällig werden, wenn Spiele der Fußball-WM 2018 in größerem Rahmen gemeinsam angeschaut werden – im Vereinsheim, bei einem Betriebsfest oder beim öffentlichen Public Viewing.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sichert Künstlern über die Gebühr zu, dass sie angemessen bezahlt werden.

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Warum GEMA-Gebühren während der Fußballübertragung?

Die GEMA hat den Auftrag, den Urheberrechtsschutz bestimmter Werke durchzusetzen. Bei großen Sportereignissen verwenden die ausstrahlenden Sender regelmäßig urheberrechtlich geschützte Musikstücke: Bei einer Fußball-WM läuft beispielsweise vor, während und nach der Fußballübertragung der offizielle Song zur Veranstaltung. Auch die Worte des Kommentators während der Fußballübertragung sind urheberrechtlich geschützt.

GEMA-Gebühren: Raumgröße und Art der Ver­an­stal­tung entscheidend

Für das Zeigen sportlicher Großereignisse wie der Fußball-WM legt die GEMA regelmäßig spezielle Tarife vor. Ob der Veranstalter Gebühren zahlen muss, hängt unter anderem von der Raumgröße ab – und davon, ob das gemeinsame Schauen der Fußballübertragung einen Veranstaltungscharakter hat.

Die Spezialtarife der GEMA für die WM 2018 zum Beispiel gelten für die Fernsehwiedergabe in Räumen von bis zu 400 Quadratmetern ohne Veranstaltungscharakter.

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Ver­an­stal­tungs­cha­rak­ter: Was bedeutet das?

Ein Veranstaltungscharakter gemäß den Richtlinien der GEMA ist zum Beispiel gegeben, wenn das Fußball-Event öffentlich ist, Eintritt erhoben wird oder das Zeigen der Fußballübertragung nur einen Teil einer Veranstaltung mit Musikprogramm ausmacht.

Öffentliches Public Viewing, das für jeden frei zugänglich ist, hat für die GEMA grundsätzlich Veranstaltungscharakter. Gastronomiebetriebe, die Spiele der Fußball-WM zeigen, müssen ebenfalls GEMA-Gebühren entrichten.

GEMA-Gebühren für die private Fußballparty?

Auch wenn eine Veranstaltung keinen Eintritt kostet, müssen die Ausrichter unter Umständen GEMA-Gebühren bezahlen. Das kann auch für Fußball-Partys in Privathäusern gelten: Ist die Einladung so gehalten, dass jeder Gast noch beliebig viele andere Teilnehmer mitbringen kann, kann sie als öffentlich und damit als gebührenpflichtig angesehen werden.

Wer hingegen im eigenen Wohnzimmer nur mit seinen selbst eingeladenen Gästen die Spiele der Fußball-WM schaut, muss dafür keine GEMA-Gebühren zahlen.

Sport­ver­ei­ne: Wann sie von der GEMA-Gebühr befreit sind

Sportvereine, die ihren Mitgliedern Spiele der Fußball-WM 2018 in geschlossener Runde zeigen möchten, profitieren von einer Sondervereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA. Da der DOSB einen Pauschalbeitrag für seine Mitgliedsvereine an die GEMA zahlt, müssen diese bei bestimmten Veranstaltungen keine gesonderte GEMA-Gebühr zahlen.

Für die Fußball-WM 2018 heißt das: Spiele dürfen den Mitgliedern in der Regel gebührenfrei gezeigt werden, sofern die Veranstaltung vereinsintern ist. Sie darf auch nicht in bewirtschafteten Räumen – etwa einer Kneipe, die auch externe Gäste betreten könnten – stattfinden. Es dürfen außerdem keine Speisen und Getränke während der Veranstaltung verkauft werden.

Fußball-WM als Fir­men­event: Werden GEMA-Gebühren fällig?

Rechtsschutz

Die Geschäftsführung lädt alle Mitarbeiter ein, nach Feierabend gemeinsam das Deutschland-Spiel anzusehen, und sorgt für kostenlose Getränke und ein Buffet: Auch wenn ein solches Firmenevent nicht öffentlich ist und das Unternehmen dadurch kein Geld einnimmt, können dafür GEMA-Gebühren anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Firma extra für die Fußball-WM einen neuen Großbildfernseher oder eine Leinwand anschafft. Wird jedoch ein vorhandenes Gerät genutzt, für das bereits eine GEMA-Lizenz vorhanden ist, muss nichts extra bezahlt werden.

Eine FIFA-Lizenz, um die Spiele in den eigenen Firmenräumen zeigen zu dürfen, kann ebenfalls notwendig werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Veranstaltung gewerblich ist, also Umsatz erwirtschaftet wird, oder wenn mehr als 5.000 Gäste teilnehmen.

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