Fußball-EM 2016: Tickets weiterverkaufen – erlaubt? juripozzi, Fotolia

5. Juni 2018, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Fußball-WM 2018: Tickets wei­ter­ver­kau­fen – erlaubt?

Darf man als Privatperson Fußball-Tickets weiterverkaufen? Gerade vor großen Turnieren wie der WM 2018 in Russland stellen sich viele Fans diese Frage. Wer nicht benötigte Tickets weiterverkaufen möchte oder statt des zunächst vorgesehenen Kumpels nun doch die Freundin mitnehmen möchte, sollte wissen, dass gerade bei der Fußball-WM sehr strenge Richtlinien gelten.

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WM 2018: Tickets sind personalisiert

Für das Kaufen und Weiterverkaufen von Tickets für die Fußball-WM 2018 in Russland hat der internationale Fußballverband FIFA als Veranstalter diverse Regeln aufgestellt. Wichtig zunächst: Sämtliche Tickets sind aus Sicherheitsgründen personalisiert. Fans müssen sich also am Eingang des Stadions auf eine Identitätskontrolle einstellen.

Um die Tickets direkt online bei der FIFA zu erwerben, müssen Fans dort ein Benutzerkonto anlegen und können die Eintrittskarten über dieses beantragen. Karten für nicht ausverkaufte Spiele sind gegebenenfalls auch kurz vorher noch vor Ort an offiziellen FIFA-Verkaufsstellen erhältlich. Um im Stadion Einlass zu erhalten, muss jeder Besucher außerdem eine sogenannte Fan-ID anlegen. Auch dies ist über den Internetauftritt des internationalen Fußballverbandes möglich.

WM-Tickets wei­ter­ver­kau­fen: So geht es

Du hast Tickets für die Fußball-WM 2018, kannst die Reise nach Russland aber doch nicht antreten? Einfach umtauschen und Geld zurück – das ist gemäß der Vorgaben des Veranstalters leider nicht möglich. Wenn du deine WM-Tickets weiterverkaufen möchtest, geht das jedoch über eine offizielle, von der FIFA betriebene Plattform. Dies musst du zunächst bei der FIFA beantragen. Dabei musst du auch begründet darlegen, warum du die WM-Tickets verkaufen möchtest. Hat alles geklappt, können andere Fußballfans deine Tickets kaufen, sobald die regulär über den Veranstalter verkauften Tickets für das Spiel in derselben Preiskategorie alle vergeben sind. Du erhältst dann den Preis abzüglich einer Verkaufsgebühr zurück. Eine Verkaufsgarantie gibt die FIFA jedoch nicht. Wichtig: Den Antrag auf Weiterverkauf musst du spätestens drei volle Tage vor Spielbeginn stellen.

Der internationale Fußballverband weist darauf hin, dass es gemäß russischem Recht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, Tickets ohne Zustimmung der FIFA weiterzuverkaufen oder in anderer Weise auf andere Personen zu übertragen – einfach an den Nachbarn verschenken geht also auch nicht.

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Per­so­na­li­sier­te WM-Tickets auf andere Personen übertragen

Dein bester Freund wollte mit dir zur Fußball-WM nach Russland reisen, ist nun aber krank geworden oder beruflich verhindert? Als Ticketkäufer kannst du bei der FIFA einen Antrag darauf stellen, das Ticket auf einen anderen Gast zu übertragen. Auch diesen Wunsch musst du begründen. Es sollte sich laut dem Fußballverband bei deiner Begleitung um einen „echten Gast“ handeln, also eine Person, die dir persönlich bekannt ist, etwa ein Familienmitglied, Freund oder Arbeitskollege.

Unau­to­ri­sier­ter Wei­ter­ver­kauf von WM-Tickets: Diese Folgen drohen

Wer WM-Tickets legal weiterverkaufen will, sollte also die Spielregeln der FIFA befolgen und davon absehen, die Karten einfach privat auf Online-Plattformen anzubieten. Auch beim Kauf von Tickets über nicht autorisierte Drittanbieter kann es am Stadion zu bösen Überraschungen kommen. Die Folgen: Kein Einlass ins Stadion – und das Geld für die Tickets ist auch weg. Möglicherweise kommt es im Anschluss sogar zum Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer.

Fußball-Tickets wei­ter­ver­kau­fen: Die Rechts­la­ge in Deutschland

Etwas weniger streng geht es beim Weiterverkauf von Fußball-Tickets meist zu, wenn es sich nicht gerade um ein großes Turnier wie die WM 2018 handelt. Zum Weiterverkauf von Tickets für die Fußball-Bundesliga hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 ein Urteil gefällt (AZ I ZR 74/06). Der Veranstalter darf demnach nicht den Weiterverkauf generell verbieten, aber er darf in seinen AGB Einschränkungen vornehmen und in bestimmten Fällen weiterverkaufte Tickets für ungültig erklären.

Zum Beispiel muss er es nicht hinnehmen, dass kommerzielle Anbieter sich unter der Vorgabe, die Tickets privat nutzen zu wollen, Eintrittskarten verschaffen und diese dann mit Gewinn weiterverkaufen.

Wer sich aber privat ein Fußball-Ticket, etwa für die Bundesliga, gekauft hat und am Veranstaltungstag dann doch verhindert ist, darf dieses laut dem BGH-Urteil auch privat weiterverkaufen. Harte Sanktionen der Veranstalter gegen solche Privatverkäufer werden oft als unangemessen beurteilt, unter anderem in einem Fall vor dem Landgericht Essen (AZ 4 O 69/09). Bei personalisierten Tickets gilt jedoch auch hier: Auf Nummer sicher geht, wer das Ticket beim Veranstalter auf den neuen Namen umschreiben lässt.

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