Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen: Schwangerschaft als Grund? Alena Ozerov, Fotolia

26. Dezember 2014, 12:34 Uhr

Sonderkündigungsrecht Fit­ness­stu­dio-Vertrag vorzeitig kündigen: Schwan­ger­schaft als Grund?

Die Mitgliedschaft in einem Sportstudio ist meist an eine feste Laufzeit gebunden. Doch können Sie Ihren Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen – etwa weil Sie schwanger sind? Eine Schwangerschaft oder auch ein Umzug sind häufig Gründe, weswegen Verträge mit einem Sportstudio schnellstmöglich wieder beendet werden sollen.

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Wichtiger Grund, um Fit­ness­stu­dio-Vertrag vorzeitig zu kündigen

Wollen Sie einen Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen, braucht es einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es oft schwierig ist, im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung, fristlos oder mit einer kürzeren Frist als ursprünglich vertraglich vorgesehen, aus einem Fitnessstudio-Vertrag herauszukommen. Das bloße Vorliegen einer Schwangerschaft stellt keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Auch eine Risikoschwangerschaft berechtigt für sich genommen nicht unbedingt zur außerordentlichen Kündigung. Insbesondere dann nicht, wenn die Möglichkeit bestand, zuvor in Anbetracht einer möglichen Schwangerschaft eine kürzere Vertragslaufzeit zu vereinbaren oder den Vertrag ruhen zu lassen. So entschied es das Amtsgericht Hannover im Jahr 2009 (568 C 15608/08). In der Rechtsprechung gibt es allerdings auch einige Streitfälle, in denen Gerichte zugunsten eines außerordentlichen Kündigungsrechts für Schwangere urteilten. Dies kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Fit­ness­stu­dio-Vertrag auf Son­der­kün­di­gungs­recht prüfen

Es gibt zwar grundsätzlich keine allgemeingültige Regelung, die im Falle einer Schwangerschaft ein Sonderkündigungsrecht einräumt, jedoch sollten Betroffene auf jeden Fall ihren Fitnessstudiovertrag prüfen – am besten noch, bevor er unterschrieben wird. In den Kündigungsregelungen kann unter Umständen eine Klausel aufgenommen werden, nach der der Vertrag bei Vorliegen einer Schwangerschaft vorzeitig aufgelöst werden kann. Sprechen Sie offen Ihre Bedenken im Gespräch mit dem Studio an. Auch wenn Ihnen im Vorhinein kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt worden ist, können Sie unter Umständen dennoch frühzeitig aus dem Vertrag herauskommen. Erklären Sie Ihre Gründe und versuchen Sie zu einer Einigung zu kommen. Viele Fitnessstudios sind nicht auf Streit aus und verhalten sich in solchen Fällen kundenfreundlich und kulant: Auch das Pausieren des Vertrags kann eine gute Lösung für alle Beteiligten bieten. In dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge zahlen – die Vertragslaufzeit verlängert sich jedoch in der Regel nach hinten um die ausgesetzten Monate. Sollte es wider erwartend zu keiner Einigung kommen, kann der Rat von einem Anwalt eingeholt werden.

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