1. Februar 2018, 13:34 Uhr
Mehr Verbraucherschutz Februar 2018: Neuregelungen für Verbraucher
Der Februar 2018 bringt einige Neuregelungen mit sich. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Verbrauchern: Neue Vorgaben beim Trinkwasser und für Kosmetika sollen die Gesundheit bewahren. Außerdem gilt nun ein Übereinkommen des Europarats, das Gewalt gegen Frauen verhindern soll.
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Neue Trinkwasserverordnung sichert die Wasserqualität
Bereits Mitte Januar 2018 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass die hohe Wasserqualität in Deutschland erhalten bleibt. Die Regelungen gehen zum Teil noch weiter, als es die EU-Vorgaben vorsehen. Wasserversorger müssen Informationen über verwendete Materialien und Aufbereitungsstoffe zur Verfügung stellen. Außerdem gibt es häufigere Kontrollen, besonders für kleinere Anlagen wie die von Gastronomiebetrieben. Verbraucher, die einen "privaten Hausbrunnen" haben, bleiben von solchen Untersuchungen weitgehend unbelastet, wenn die Trinkwasserhygiene nicht gefährdet ist. Um Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu minimieren, müssen Untersuchungsstellen sich bei Legionellenbefunden direkt an das Gesundheitsamt wenden.
Einschränkung für Zinkoxid in Kosmetika
Ende Februar 2018 wird eine Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wirksam. Kosmetika dürfen dann kein Zinkoxid mehr enthalten, das Verbraucher aus Versehen einatmen können – die Neuregelung ist unter anderem für Sprays wichtig. Zinkoxid-Partikel können gesundheitsschädlich sein und eine Lungenentzündung auslösen. Ab dem 24. Februar 2018 dürfen betroffene Artikel nicht mehr in den Handel gebracht werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis zum 24. Mai: So lange dürfen Händler noch Waren verkaufen, die bereits an sie ausgeliefert wurden. Seit Ende Januar gibt es eine ähnliche Neuregelung in Bezug auf den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon. Hier dauert die Übergangsfrist noch bis zum 27. April.
Besserer Schutz für Frauen ab Februar 2018
Die sogenannte Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats, tritt zum 1. Februar in Kraft. Sie soll Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen und vorbeugend wirken. So soll auch die Gleichstellung der Frau gefördert werden. 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Konvention nun ratifiziert – einschließlich Deutschland. Künftig können sich Betroffene auf das Übereinkommen berufen, wenn sie vor Gericht klagen.
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