Ein Mann vorm Laptop benötigt Streitschlichtung beim Online-Handel. Jenner, Fotolia

4. Januar 2016, 15:32 Uhr

Neue Plattform EU-Ver­ord­nung: Streit­schlich­tung im Online-Handel

Im Online-Handel gibt es bald eine neue Informationspflicht: Per EU-Verordnung müssen Shopbetreiber ab dem 9. Januar 2016 auf ihren Seiten auf eine Plattform hinweisen, die zur Streitschlichtung dienen soll. Damit will die EU es Verbrauchern und Händlern erleichtern, ihre Streitigkeiten beizulegen.

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Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 wird eine Plattform geschaffen, an die sowohl Verbraucher als auch Online-Händler sich wenden können, wenn sie Streitschlichtung im Zusammenhang mit den erfolgten Käufen benötigen. Die Plattform ist vor allem für grenzüberschreitende Geschäfte beim Online-Shopping gedacht, kann aber auch bei innerdeutschen Streitigkeiten genutzt werden. Ein in mehreren Sprachen verfügbares Formular soll die Beschwerde erfassen und eine Streitbeilegungsstelle soll bei der Schlichtung helfen. Durch die Plattform möchte die EU eine Möglichkeit schaffen, Streitigkeiten im Online-Handel schnell und außergerichtlich beizulegen. Jeder Shopbetreiber muss den Link zu der Plattform gut sichtbar veröffentlichen und seine Kunden über diese Möglichkeit informieren.

Advocard-PrivatrechtsschutzIm Zusammenhang mit der EU-Verordnung steht das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde und ebenfalls die Online-Händler zur Information über Streitschlichtungsoptionen verpflichtet.

Seit Februar 2016 ist die genannte Plattform online. Lediglich eine eigene deutsche Streitschlichtungsstelle gibt es noch nicht. Bis dahin kann der Online-Handel seiner Informationspflicht nachkommen, indem er trotzdem auf die Möglichkeit verweist und den Link einfügt, sobald die Seite online ist.

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