eBay-Käufer zahlt nicht: Das können Sie tun. Ein junger Mann sitzt vor einem aufgeklappten Laptop und hat die Hände in den Haaren vergraben. Monika Wisniewska, Fotolia

6. April 2016, 9:48 Uhr

Kaufvertrag eBay-Käufer zahlt nicht: Das können Sie tun

Leider kommt es immer wieder vor: Der eBay-Käufer zahlt nicht und der Verkäufer fragt sich, welche rechtlichen Möglichkeiten sich ihm nun bieten, um doch noch den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten. Lesen Sie, was Sie in einem solchen Fall als Verkäufer tun können.

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eBay-Käufer zahlt nicht: Erste Schritte

Grundsätzlich gilt: Mit dem Kauf bei eBay kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande. Sie haben also Anspruch darauf, den Kaufpreis zu erhalten. Jedoch sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Käufer zu lösen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Kontaktieren Sie den Käufer und erinnern Sie ihn an die Zahlung. Möglicherweise gab es bei ihm Verzögerungen oder die Überweisung konnte durch einen Zahlendreher nicht korrekt durchgeführt werden. Über den Menüpunkt "Probleme klären" können Sie den Fall bei eBay melden, wenn der Käufer nicht reagiert. Häufig lenkt der Käufer dann ein, um negative Konsequenzen durch eBay zu vermeiden.

Rücktritt oder Klage

Möglicherweise bleibt es aber bei der unangenehmen Situation und der eBay-Käufer zahlt nicht. Dann sollten Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an die Zahlung erinnern. So können Sie beweisen, dass er Ihre Nachricht auch erhalten hat. Fordern Sie ihn zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel innerhalb von sieben Tagen) auf. Wenn Sie Ihr Geld dann immer noch nicht erhalten, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch das sollten Sie per Einschreiben erklären. Sie können den Käufer aber auch auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen besonders guten Preis erzielt haben. Außerdem können Sie für entstandene Kosten, zum Beispiel für die Einschreiben, Schadensersatz vom Käufer verlangen.

Advocard-PrivatrechtsschutzBeson­der­hei­ten beim gewerb­li­chen Verkauf

Etwas anders ist die Situation, wenn Sie als gewerblicher Verkäufer auf eBay agieren. Dann hat der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem er auch Gebrauch machen kann, ohne die Ware zu bezahlen. Er kann den Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann auch nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

 

 

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