DVB-T2-Umstellung: Das müssen Verbraucher wissen mitifoto, Fotolia

24. März 2017, 13:02 Uhr

Ab 29. März neuer Standard DVB-T2-Umstel­lung: Das müssen Ver­brau­cher wissen

Der Countdown für die DVB-T2 Umstellung endet am 29. März 2017. Die neue Technik punktet dann mit mehr Programmen und schärferen Bildern, als sie mit dem bisherigen DVB-T- Standard möglich sind. Das Problem: Verbraucher, die nicht den Receiver oder das TV-Gerät wechseln, können künftig kein Antennenfernsehen mehr empfangen. Ein Rechtsanspruch auf Empfang des alten Standards besteht nicht.

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DVB-T2-Umstel­lung bringt mehr Sender

Im August 2002 ging es mit dem terrestrisch empfangbaren, digitalen Fernsehen los. DVB-T startete in der Region Berlin und war ab 2008 in ganz Deutschland zu sehen. Mittlerweile ist dieser Standard überholt. Sein Nachfolger heißt DVB-T2 und bietet TV-Sendungen in Full HD-Qualität (1.920 mal 1.080 Pixel). Außerdem sorgt er für mehr Vielfalt auf der Mattscheibe. Statt wie bislang rund 30 Sender aller Kategorien, überträgt er jeweils 20 öffentlich-rechtliche sowie private Programme. Los geht es in 18 Ballungsgebieten der Bundesrepublik.

Umstel­lung auf DVB-T2 nur mit neuer Technik

In den Genuss kommen allerdings nur Zuschauer, die die Umstellung auf DVB-T2 mitmachen.  Dafür brauchen sie geeignete Empfangstechnik, denn die bisherige  Übertragungsart wird mit dem Wechsel abgeschaltet. Kurz: Alte DVB-T-Geräte werden nutzlos. Ihnen bleibt nur der Weg in die fachgerechte Entsorgung.  Sie müssen dafür nicht unbedingt zur nächsten  kommunalen Sammelstelle für Elektroschrott fahren. Händler sind ebenfalls verpflichtet, das Altgerät zurückzunehmen.

Sie benötigen für die Umstellung auf DVB-T2 also neue Geräte. Das können USB-TV-Sticks für Computer, separate Set-Top-Boxen oder mit entsprechenden Tunern ausgestattete Fernseher sein. Grundsätzlich gibt es zwei Sorten von DVB-T2-Geräten. Jene mit Decoder für private Sender und jene, die nur das Sender-Bouquet von ARD und ZDF zeigen. Für letztere genügt ein Apparat mit dem grünen DVB-T-HD-Logo. Über die Anschaffung hinaus entstehen keine weiteren Kosten. Sie sind mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten.

Private Sender nur per kos­ten­pflich­ti­gem Abo

RechtsschutzWer auch RTL und Co. sehen will, braucht ein Gerät mit einem Freenet-TV-Modul beziehungsweise CI-Plus-Schacht für eine Decoder-Steckkarte – zu erkennen am zusätzlichen Freenet-TV-Siegel. Außerdem ist der Empfang kostenpflichtig. 69 Euro werden dafür pro Jahr und TV-Gerät eines Haushalts fällig. Das Geld geht an den Dienstleister Freenet TV, der die Abrechnung im Namen der Privatsender übernimmt. Allerdings: Die ersten drei Monate ist der Empfang  verschlüsselter Sender wie RTL, SAT1 oder ProSieben gratis. Erst ab dem 29. Juni 2017 wird die Freenet-Gebühr fällig.

Egal, ob private oder öffentlich-rechtliche Sender – für den Empfang genügt in der Regeld die bisher verwendete DVB-T-Antenne auf dem Dach oder im Zimmer. Wichtig: Es gibt bereits seit einiger Zeit Geräte mit einem DVB-T2-Tuner. Die funktionieren jedoch oft nur im Ausland. In Deutschland kommt eine eigene Technik für die Übertragung zum Einsatz, die zu anderen nicht kompatibel ist.

Betrüger nutzen Umstel­lung auf DVB-T2 für ihre Zwecke

Wer die Umstellung auf DVB-T2 nicht mitmachen möchte, der kann Filme und TV-Beiträge auch per Computer, Smartphone, Tablet oder Fernseher mit einer Online-Anbindung an die Mediatheken der Sender streamen. Eine weitere Alternative ist der Umstieg auf digitales Kabel- oder Satellitenfernsehen oder IPTV. Verbraucher sollten entsprechende Angebote allerdings gründlich prüfen. Nach Informationen der Verbraucherzentrale versuchen derzeit Betrüger, die Verunsicherung von Verbrauchern bezüglich der DVB-T2-Umstellung auszunutzen, um sie zum Abschluss teurer Kabel- oder IPTV-Verträge zu bewegen.

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