BGH: Abbruchjäger bei eBay handeln rechtsmissbräuchlich. Jemand tippt auf der Tastatur eines Notebooks. golubovy, Fotolia

25. August 2016, 15:08 Uhr

BGH-Urteil BGH: Abbruch­jä­ger bei eBay handeln rechtsmissbräuchlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass sogenannte Abbruchjäger bei einer eBay-Auktion nicht rechtmäßig handeln. Dabei handelt es sich um Bieter, die mit einem geringen Gebot erreichen wollen, dass der Verkäufer die Auktion abbricht. Im Anschluss fordern sie Schadenersatz.

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Advocard-PrivatrechtsschutzDer BGH machte mit seinem Urteil nun erstmals deutlich, dass sich Abbruchjäger rechtsmissbräuchlich verhalten. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen Euro für ein gebrauchtes Motorrad geboten. Der Verkäufer hatte die Auktion schließlich abgebrochen und das Motorrad anderweitig verkauft. Da dieses 4.900 Euro wert sein sollte, forderte der Mann 4.899 Euro Schadenersatz. In der Verhandlung wurde deutlich, dass er in der Vergangenheit mit verschiedenen Nutzerkonten ähnliche Versuche unternommen und mehrere Gerichtsverfahren eingeleitet hatte. Auffällig war außerdem, dass die Klage erst ein halbes Jahr nach der eBay-Auktion erfolgte. Wie viele andere Abbruchjäger hatte der Mann also Zeit verstreichen lassen, um sicher zu sein, dass der Verkäufer das Objekt inzwischen anderweitig verkauft hatte. So hoffte er vermutlich, seine Chance auf Schadenersatz zu erhöhen.

Die Klage wurde in diesem Fall aber aus einem anderen Grund abgewiesen: Der Mann hatte die eBay-Auktion mit dem Account der Firma seines Vaters durchgeführt, die nun auch für ihn klagte, ihm allerdings vorher ihre Ansprüche aus den eBay-Geschäften abgetreten hatte. Der BGH erklärte die Klage deshalb schon aus formalen Gesichtspunkten für unzulässig, da die Firma keine Prozessführungsbefugnis habe, um für den Mann zu klagen (AZ VIII ZR 182/15).

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