© istock.com/Nikada
5. Juni 2026, 9:56 Uhr
Darf ich eigentlich? Tickets weiterverkaufen: Darf man das und wann ist es strafbar?
Die Tickets hast du schon Monate im Voraus gekauft. Aber jetzt ist dir etwas dazwischengekommen und du kannst nicht zum Konzert deiner Lieblingsband gehen. Aber darfst du dann deine Konzertkarten einfach so weiterverkaufen? Auf der Internetseite des Tickethändlers steht womöglich sogar, dass das verboten ist. Und was, wenn dein Name auf dem Ticket steht? Welche legalen Möglichkeiten du hast, das Ticket loszuwerden, liest du hier.
Ärger beim Shoppen im Netz? Wie schützen deine Rechte! >>
„Weiterverkauf verboten“ – was ist dran?
Auf Konzert- oder Fußballtickets steht manchmal, dass der Weiterverkauf der Eintrittskarte verboten ist. Auch in den Geschäftsbedingungen von Ticketplattformen wie Eventim, Ticketmaster oder Viagogo gibt es öfter solche Hinweise.
Doch keine Sorge: Wenn du eine Konzert- oder WM-Spiel-Karte privat verkaufen willst, weil du verhindert bist, darfst du das grundsätzlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2008, dass Veranstalter privaten Käufern den gelegentlichen Weiterverkauf ihrer Tickets nicht pauschal verbieten dürfen (AZ I ZR 74/06).
Auch in den AGB aufgeführte harte Sanktionen sind gegenüber privaten Käufern nicht automatisch wirksam. Das Landgericht Essen erklärte Klauseln für unwirksam, die privaten Ticketkäufern den „Verlust des Eintrittsrechts“ oder Vertragsstrafen androhten, wenn sie gegen Weitergabe-Beschränkungen verstoßen – das stelle eine unangemessene Benachteiligung dar, so das Gericht (AZ 4 O 69/09).
In der Regel können Eintrittskarten nämlich nicht zurückgegeben werden. Deshalb ist ein Weiterverkauf oft die einzige Option, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Rechtlich spricht also zunächst nichts dagegen, Tickets weiterzuverkaufen – solange du es nicht gewerblich machst.
Ab wann ist Weiterverkauf gewerblich?
Ein privater Weiterverkauf liegt typischerweise vor, wenn du einzelne Tickets aus persönlichen Gründen abgibst, etwa wegen Krankheit, Terminkollisionen oder weil Begleitpersonen absagen. Kritisch wird es, wenn jemand:
- regelmäßig Tickets wieder verkauft
- größere Mengen an Tickets einkauft und wieder verkauft
- gezielt seltene Veranstaltungen auswählt
- mit dem Kauf und Verkauf dauerhaft Gewinne erzielen will
Oft lässt sich dabei nur schwer eine klare Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf ziehen. Wenn du ein einzelnes Ticket zum Originalpreis anbietest, ist die Sache noch recht eindeutig. Hier kann dir kaum gewerblicher Verkauf vorgeworfen werden.
Anders kann es aussehen, wenn du beispielsweise mehrere WM-Karten für Angehörige besorgt hast, jedoch ein Trauerfall in der Familie dazwischenkommt und du alle Tickets auf einmal online teurer weiterverkaufst. Das kann zwar im Einzelfall noch privat sein. Wer allerdings wiederholt viele Tickets weiterverkauft, bewegt sich schnell im gewerblichen Bereich.
Gewerblicher Weiterverkauf kann verboten sein
Konzerte beliebter Künstler, große Festivals oder wichtige Fußballspiele wie bei der WM sind oft innerhalb weniger Minuten ausverkauft. Gleichzeitig steigt die Nachfrage auf Zweitmarktplattformen stark an. Hier entsteht häufig ein Ticket-Schwarzmarkt.
Einen solchen gewerblichen Weiterverkauf von Tickets dürfen Veranstalter und Tickethändler tatsächlich untersagen und auch rechtlich dagegen vorgehen.
Je nach Ticketbedingungen und Einzelfall drohen etwa:
- Sperrung oder Ungültigkeitserklärung der Tickets
- Ausschluss von künftigen Ticketkäufen
- Vertragsstrafen nach den Ticketbedingungen
- Haus- oder Stadionverbot
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
Wer also massenhaft Tickets kauft, nur um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, verstößt in der Regel gegen Geschäftsbedingungen und muss mit Konsequenzen rechnen.
Dass Veranstalter bei Verstößen künftige Ticketkäufe verweigern dürfen, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Mainz: Ein Fußballverein durfte einen Dauerkarteninhaber vom weiteren Bezug von Dauerkarten ausschließen, nachdem dieser Karten auf einer Online-Auktionsplattform angeboten hatte (AZ 3 S 220/06).
Gerade bei Großveranstaltungen wie einer Fußball-WM setzen Veranstalter oft auf strenge Ticketbedingungen, personalisierte Karten, Ausweiskontrollen und offizielle Zweitmärkte. Werden Karten trotzdem über andere Plattformen angeboten, können sie gesperrt werden.

Darf man Tickets teurer weiterverkaufen?
Grundsätzlich ja. Es ist nicht automatisch verboten, Tickets für mehr Geld zu verkaufen, als du selbst bezahlt hast. Selbst ein sehr hoher Aufschlag – etwa das Zehnfache – gilt nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Köln (OLGE 93, 193, 194f) nicht als Wucher.
Denn für Wucher müsstest du eine Zwangslage der Käufer ausnutzen (§ 138 Abs. 2 BGB). Beim freiwilligen Kauf von Konzert- oder Sporttickets fehlt eine solche Zwangslage meist, weil niemand dazu gezwungen wird.
Trotzdem versuchen viele Veranstalter, extreme Schwarzmarktpreise zu verhindern. Teilweise sind Weiterverkäufe nur bis zu einem Aufschlag von etwa 15 Prozent erlaubt, andere Veranstalter untersagen höhere Preise komplett.
Ob solche Klauseln wirksam sind, hängt vom Einzelfall ab. Das Landgericht Hamburg hielt 2014 Weitergabe-Beschränkungen bei Konzerttickets im Zusammenhang mit einer Helene-Fischer-Tour für wirksam, insbesondere gegenüber einem gewerblichen Weiterverkäufer (AZ 327 O 251/14).
Wann kann Ticketverkauf tatsächlich strafbar sein?
Der private Weiterverkauf echter Eintrittskarten ist normalerweise nicht strafbar. Anders sieht es aus, wenn beim Ticketverkauf Betrug ins Spiel kommt.
Das ist etwa der Fall, wenn:
- gefälschte Tickets verkauft werden
- dieselbe Karte mehrfach angeboten wird
- Käufer bezahlen, sie aber nie ein Ticket erhalten
- Fake-Ticketshops mit nicht existenten Karten arbeiten
Übrigens kann beim Verkauf gefälschter Tickets auch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung drohen.
Was gilt bei personalisierten Tickets?
Um den Schwarzhandel einzudämmen, gibt es für begehrte Veranstaltungen oft personalisierte Karten. Und zwar in zwei Varianten:
- Käuferpersonalisierung: Dabei ist der Name des Käufers auf der Eintrittskarte aufgedruckt. Buchst du Karten für Freunde mit, steht auf jeder Karte dein Name, sodass Begleitpersonen nur gemeinsam mit dir Einlass erhalten.
- Besucherpersonalisierung: Hier steht auf jedem Ticket der Name des jeweiligen Besuchers. Die Namen deiner Begleiter musst du meist direkt bei der Buchung in ein Formular eintragen.
Vor allem bei der Besucherpersonalisierung finden für gewöhnlich Ausweiskontrollen am Einlass statt, aber auch bei der Käuferpersonalisierung kann es sein, dass du dich ausweisen musst. Wer personalisierte Tickets verkaufen möchte, muss diese deshalb meist offiziell umschreiben lassen.
Die Umschreibung liegt in der Verantwortung des ursprünglichen Käufers. Am besten erfolgt sie direkt über den Veranstalter oder das Ticketportal, bei dem du die Tickets gekauft hast. Bedenke: Mitunter fallen Gebühren für das Umschreiben an. Stellt sich der Veranstalter komplett quer, solltest du dich rechtlich beraten lassen.
Auch bei Plattformkäufen, etwa über Eventim oder Ticketmaster, solltest du zuerst prüfen, ob es dafür einen offiziellen Wiederverkaufsweg gibt. Bei Eventim etwa ist das üblicherweise die Plattform fanSALE. Gerade bei personalisierten Tickets ist das oft der sicherste Weg.
Zusätzlich spielt die Ticketart eine Rolle. Bei Print-at-home-Tickets oder mobilen Tickets gelten häufig besondere Übertragungsregeln, da diese digital an ein Kundenkonto gebunden sein können. Prüf deshalb im Vorfeld, ob und wie eine Übertragung laut Veranstalter überhaupt möglich ist.
Tickets privat kaufen: Worauf solltest du achten?
Nicht nur Verkäufer tragen ein Risiko. Auch wer Eintrittskarten kaufen möchte, sollte genau hinschauen. Auf Ticketbörsen und Online-Plattformen wie Ebay werden Tickets oft von Privatpersonen oder gewerblichen Anbietern weiterverkauft, ohne dass der Veranstalter den Verkauf prüft oder überwacht. Das kann problematisch werden, wenn Tickets gesperrt oder gefälscht sind oder gar nicht erst verschickt werden.
Sicherer ist der Kauf in der Regel direkt beim Veranstalter oder über offizielle Zweitmärkte. Um auf Nummer sicher zu gehen, prüfe vor dem Kauf folgende Punkte:
- Handelt es sich um ein offizielles Ticketportal oder nur um eine Wiederverkaufsplattform?
- Ist das Ticket personalisiert und überhaupt übertragbar?
- Liegt der Preis deutlich über dem Originalpreis?
- Gibt es ein vollständiges Impressum, klare AGB und einen erreichbaren Kundenservice?
- Wird eine sichere Zahlungsart mit Käuferschutz angeboten?
Vor allem bei kurzfristig ausverkauften Konzerten, Festivals oder wichtigen Fußballspielen lohnt sich ein genauer Blick. Denn je größer die Nachfrage, desto höher ist oft auch das Betrugsrisiko.
FAQ
- Darf man Tickets weiterverkaufen?
Ja, echte Tickets darfst du als Privatperson grundsätzlich weiterverkaufen, ein pauschales Weiterverkaufsverbot in den AGB ist gegenüber privaten Käufern normalerweise nicht wirksam.
- Wo kann ich Tickets am besten weiterverkaufen?
Am sichersten ist der Weiterverkauf über offizielle Zweitmarkt-Plattformen des Veranstalters oder Ticketanbieters, etwa fanSALE bei Eventim.
- Kann man personalisierte Tickets verkaufen?
Ja, aber meist nur, wenn das Ticket offiziell auf den neuen Besucher umgeschrieben oder über einen zugelassenen Wiederverkaufsweg übertragen wird.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
