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18. November 2014, 9:46 Uhr

Beim Online-Shopping AGB werden meist ungelesen akzeptiert

Wer im Onlinehandel auf Beutezug geht, der ist meist nur wenige Klicks vom Objekt der Begierde entfernt. Im Nu sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ein Kaufvertrag ist zu Stande gekommen. Doch oft werden die AGB nicht sorgfältig oder gar nicht gelesen. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ergab, dass über die Hälfte der deutschen Internetnutzer die AGB immer oder meistens komplett ungelesen akzeptieren.

AGBs können im Streitfall gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie das nicht zu! >>

AGB oft sehr lang und komplex

Laut der Studie erachten allerdings nur 12 Prozent der insgesamt 1000 befragten Personen ab 18 Jahren die AGB für unwichtig. Als Grund dafür, dass sie trotzdem so häufig ignoriert werden, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu lang oder komplex seien. Insbesondere bei Einkäufen auf Online-Plattformen für Smartphone-Apps stimmen 52 Prozent den AGB immer oder fast immer zu, ohne sie zuvor gelesen zu haben. Vor allem junge Leute neigen laut dem Ergebnis dazu, dem Kaufvertrag im Onlinehandel "blind" zuzustimmen.

Dabei sind die AGB ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Vertragsdetails wie etwa Bestimmungen zur Lieferfrist oder zu einer eventuellen Rücksendung festgehalten. Sollte es wider Erwarten zum Streit kommen, werden die AGB sowohl für Verbraucher als auch für Händler im Onlinehandel zur absichernden Anspruchsgrundlage.

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