Bei Unkündbarkeit hat der Arbeitgeber nur noch wenig Möglichkeiten den Arbeitnehmer zu kündigen Elnur, Fotolia

9. August 2017, 9:08 Uhr

Erweiterter Kündigungsschutz Unkünd­bar­keit im Arbeits­ver­hält­nis: Wann sie eintritt

Wenn der Volksmund von Unkündbarkeit spricht, ist dabei ein Zustand gemeint, in dem es dem Arbeitgeber nur noch unter sehr engen, in der Realität so gut wie nicht zu erfüllenden Bedingungen möglich ist, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist dabei ausgeschlossen. Nur wenn ein wichtiger Grund nach § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, ist noch eine außerordentliche Kündigung möglich.

Ungerechtfertigte Kündigung? Wir machen uns für Sie stark! >>

Öffent­li­cher Dienst: Unkündbar nach Tarifvertrag

Angestellte im Öffentlichen Dienst sind nach westdeutschem Tarifvertrag unkündbar, wenn sie älter als 40 Jahre sind und mindestens 15 Jahre lang für denselben Arbeitgeber tätig waren. Auch für andere Berufsgruppen kann ein Tarifvertrag einen besonderen Kündigungsschutz vorsehen.

Geschütz­te Per­so­nen­grup­pen als quasi unkünd­ba­re Arbeitnehmer

Auch ohne Tarifvertrag sind einige Personengruppen vom Gesetz auf besondere Weise geschützt. Dazu gehören unter anderem:

• Schwangere und Wöchnerinnen
• Angestellte in Mutterschutz und Elternzeit
• Angestellte in Pflegezeit
• (Schwer)behinderte
• Mitglieder der Arbeitnehmervertretung
Auszubildende nach Ablauf der Probezeit

Bei diesen Personengruppen ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung mit einem wichtigen Grund bedarf dann in der Regel der Zustimmung übergeordneter oder vorgeschalteter Instanzen, wie zum Beispiel des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten oder des Arbeitsgerichts bei Betriebsräten.

Außer­or­dent­li­che Kündigung trotz Unkündbarkeit

Auch ordentlich unkündbare Arbeitnehmer können eine außerordentliche Kündigung erhalten, wenn etwa eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar oder sinnfrei wäre. Legitime Kündigungsgründe gegenüber unkündbaren Arbeitnehmern sind zum Beispiel:

• Schließung des kompletten Betriebes
• betriebsschädliches Verhalten, wie etwa Arbeitsverweigerung
• Straftaten, wie etwa Diebstahl von Firmeneigentum

Auch Unkündbarkeit ist also kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Krankheit ist vor Gericht so gut wie nie haltbar, da sehr häufig andere Einsatzgebiete für den Arbeitnehmer gefunden werden können.

Alter, Urlaub, Krankheit: Mythos von der Unkündbarkeit

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Ab einem Alter von 55 Jahren werden Arbeitnehmer nicht automatisch unkündbar. Es wird jedoch schwerer, ihnen zu kündigen, da sie bei betriebsbedingten Kündigungen bei der Sozialauswahl stärker zu gewichten sind und Altersdiskriminierung vermieden werden soll. Urlaub führt ebenfalls nicht zur Unkündbarkeit. Die Kündigung gilt auch während der Urlaubszeit als zugegangen, sobald sie im Briefkasten liegt.

Kranke Arbeitnehmer sind nicht unkündbar. Die Krankheit wird zwar nur in Ausnahmefällen als Kündigungsgrund akzeptiert, doch eine anderweitig begründete Kündigung während einer Erkrankung auszusprechen, ist legitim.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.