Schüler-BAföG: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine Gruppe weiblicher und männlicher Teenager. Syda Productions, Fotolia

2. September 2016, 10:18 Uhr

Ausbildungsförderung Schüler-BAföG: Diese Vor­aus­set­zun­gen müssen erfüllt sein

Die Frage, ob Schüler BAföG erhalten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf die Ausbildungsförderung besteht.

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Schüler-BAföG: Vor­aus­set­zun­gen für die Gewährung

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Studierende und andere Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, unter bestimmten Voraussetzungen eine monatlich finanzielle Unterstützung erhalten. Wie auch für Studierende oder Meister im Handwerk gelten beim Schüler-BAföG bestimmte Bedingungen, die in § 2 BAföG festgelegt sind: Wer eine allgemeinbildende Schule besucht, kann nur gefördert werden, wenn er nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt. Dafür müssen aber Gründe vorliegen, zum Beispiel ein eigener Haushalt mit dem (Ehe-)partner oder die Betreuung eigener Kinder.

Ein weiterer möglicher Grund ist eine zu große Entfernung der Schule vom Elternhaus. Dabei gilt eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückweg als Richtwert. Allerdings muss es sich bei der besuchten Schule um die nächste erreichbare handeln, die diesen Schulabschluss anbietet. Andernfalls wäre es dem Schüler zuzumuten, eine näher gelegene zu besuchen und gegebenenfalls bei den Eltern zu leben.

RechtsschutzBAföG für Schüler dieser Schulen

Bei anderen Schularten wird unterschieden, ob der Schüler einen eigenen Hausstand hat oder nicht. Die gewährten Beträge unterscheiden sich dementsprechend, da die Wohnpauschale im zweiten Fall geringer ausfällt. An folgenden Schulen gibt es also auch BAföG für Schüler, die noch bei ihren Eltern leben: Berufsfachschulen und Berufskollegs, Akademien, Berufsaufbauschulen und höhere Fachschulen. Wer ein Abendgymnasium besucht, erhält nur während der letzten drei Halbjahre BAföG für Schüler. Während dieser Zeit erfolgt der Schulbesuch in Vollzeit, vorher können Schüler dagegen einer Berufstätigkeit nachgehen.

Wer das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, kann gemäß § 11 BAföG die Ausbildungsförderung elternunabhängig erhalten. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Förderung nicht nach dem Einkommen der Eltern.

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