Meister-BAföG: Voraussetzungen und Höhe. Mehrere Personen hören einer Person zu, die vor einem Whiteboard steht. contrastwerkstatt, Fotolia

30. März 2016, 14:12 Uhr

Höhere Förderung Meister-BAföG: Vor­aus­set­zun­gen und Höhe

Das sogenannte Meister-BAföG dient der finanziellen Unterstützung von Menschen, die beruflich aufsteigen möchten und dazu eine höhere Qualifikation anstreben. Ab dem 1. August 2016 erhalten Anspruchsberechtigte gemäß einem aktuellen Bundesratsbeschluss mehr Geld. Mehr zu den Voraussetzungen und der Höhe der Förderung lesen Sie hier.

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Vor­aus­set­zun­gen: Wer hat Anspruch auf Meister-BAföG?

Zu den Voraussetzungen für das Meister-BAföG – so lautet die umgangssprachliche Bezeichnung für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – gehört Folgendes: Der Antragsteller muss über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich auf einen ebenfalls anerkannten, höheren Fortbildungsabschluss vorbereiten, etwa zum Handwerksmeister oder zum Betriebs- oder Fachwirt. Eine Altersbegrenzung gibt es dabei nicht. Nachweise über die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme müssen je nach Dauer zu bestimmten Zeitpunkten erbracht werden.

Der Bundesrat hat im März 2016 einer Reihe von Neuerungen beim Meister-BAföG zugestimmt, die zum 1. August 2016 in Kraft treten und auch die Voraussetzungen betreffen. So haben dann etwa auch Absolventen eines Bachelorstudiengangs einen Anspruch auf Förderung, wenn sie anstelle eines weiteren Hochschulabschlusses einen Meisterabschluss anstreben.

Meister-BAföG: Höhere Sätze ab August 2016

Die Änderungen im AFBG machen sich aber vor allem bei der Höhe des Meister-BAföGs bemerkbar. Die Höchstsätze steigen ab August 2016 auf 768 Euro im Monat für Alleinstehende und auf 1.003 Euro im Monat für Alleinerziehende – für jedes weitere Kind kommen noch einmal 130 Euro hinzu. Verheiratete mit einem Kind können dann bis zu 1238 Euro erhalten, mit zwei Kindern sind es bis zu 1473 Euro.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Die Einkommen des Antragstellers und seines Ehegatten oder Lebenspartners werden bei der Festsetzung der Höhe des Meister-BAföGs auch weiterhin angerechnet, allerdings steigen die jeweiligen Freibeträge ab August ebenfalls an. Gleiches gilt für Freibeträge, die pro Kind angerechnet werden. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert, erhält dann auch einen höheren Erfolgsbonus: Statt bisher 25 Prozent werden ihm 30 Prozent des restlichen Darlehens erlassen.

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