Prüfungsanfechtungen sind fast immer möglich fotolia, vectorfusionart

11. Juli 2017, 10:42 Uhr

Anfechtung von Prüfungen Prü­fungs­an­fech­tung: Was Stu­die­ren­de wissen sollten

Mit der Prüfungsanfechtung lassen sich ungerechte Noten überprüfen und die Prüfungsergebnisse eventuell im Nachhinein korrigieren. Wichtig dabei sind eine gute Argumentation und die Einhaltung von Verfahrensfristen. Grundsätzlich kann jede Prüfungsentscheidung angefochten werden.

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Prü­fungs­an­fech­tung fast immer möglich

Jede Entscheidung des Staates oder von Einrichtungen mit hoheitlicher Gewalt ist ein Verwaltungsakt. Dazu zählen auch Noten von Prüfungen an staatlich anerkannten Hochschulen. Damit geht das Recht einher, solche Verwaltungsakte mit einem Widerspruch oder einer Klage auf ihre Rechtmäßigkeit zu lassen.  Es spielt dabei keine Rolle, ob es um Abschluss- oder Zwischenprüfungen geht: Studierenden steht ein grundsätzliches Recht auf Anfechtung zu, wenn es gute Gründe gibt, an der Rechtmäßigkeit eines Prüfungsergebnisses zu zweifeln.

Begründen lässt sich eine die Prüfungsanfechtung mit Verfahrens- oder Bewertungsfehlern. Zu den anerkannten Anfechtungsgründen gehören beispielsweise falscher/untauglicher Prüfungsstoff, unzumutbare Störungen der Prüfung durch Hitze, Kälte, Lärm oder unfähige Prüfer. Ist eine Prüfungsanfechtung erfolgreich, kommt es entweder zu einer Wiederholung oder zu einer Neubewertung der Prüfung.

Auf objektive Argu­men­ta­ti­on und Fristen achten

Wenn Sie Prüfungsergebnisse anfechten wollen, sollten Sie also gute Gründe dafür haben und diese überzeugend darlegen können. Wichtig ist dabei, dass Sie sich auf den Sachverhalt konzentrieren – ohne persönliche Angriffe auf die beteiligten Prüfer. Wem das aus Ärger über die schlechten Noten schwerfällt, sollte sich die Unterstützung eines objektiven Dritten suchen.

Rechtsschutz

Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Fristen. In vielen Fällen muss der Widerspruch innerhalb eines Monats vorliegen. Diese Monatsfrist gilt, wenn die Prüfungsergebnisse zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung bekannt gegeben werden. Fehlt diese oder war sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Um die Fristen zu wahren, kann ein vorsorglicher Widerspruch sinnvoll sein. Er lässt sich bei Bedarf ohne Kosten wieder zurückziehen.

Kein Erfolg bei abge­lau­fe­nen Fristen

Nach Einlegen des Widerspruchs kann der Prüfer im Überdenkungsverfahren seine Entscheidung noch einmal genau prüfen und gegebenenfalls revidieren. Tut er das nicht, beginnt das eigentliche Widerspruchsverfahren. An dessen Ende steht ein Widerspruchsbescheid. Wenn dieser keine Änderung der Prüfungsergebnisse bringt, ist die Klage möglich. Die Fristen dazu entsprechen denen des Widerspruchsverfahrens. Werden Widerspruchs- oder Klagefristen nicht eingehalten, hat eine Prüfungsanfechtung in der Regel keine Aussichten auf Erfolg.

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