Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Rechtsmittel

Als Rechtsmittel bezeichnet man die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.

Neben Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen sind nach § 839 BGB auch  Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde als Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung zulässig, um die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren.

Die Einlegung eines Rechtsmittels ist nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig, da sie den Eintritt der Rechtskraft hindert.

Die durch die Wahrnehmung eines Rechtsmittels entstehenden weiteren Kosten stehen unter Versicherungsschutz. Rechtsschutz besteht unabhängig von der Instanz.

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