Das Entgelttransparenzgesetz soll Lücken zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schließen deagreez, Fotolia

20. September 2017, 10:40 Uhr

Lohngleichheit als Ziel Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz: Die Rechte von Arbeitnehmern

Statistisch verdienen Frauen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten und soll fortan helfen, solche Lücken zu schließen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können auf Grundlage des neuen Gesetzes erfahren, ob sie fair bezahlt werden.

Ärger mit dem Chef? Wir helfen weiter >>

Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz bringt Auskunftsanspruch

"Über Geld spricht man nicht" ist die Haltung in vielen deutschen Betrieben. Das macht es schwer, einzuschätzen, ob das eigene Gehalt mit dem Lohn der Kollegen mithalten kann. Mit dem Entgelttransparenzgesetz ist der Arbeitgeber nun aber verpflichtet, Auskunft über die Gehaltsstrukturen zu geben – zumindest teilweise, denn der Auskunftsanspruch besteht nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• Das Unternehmen hat mindestens 200 Mitarbeiter.
• Mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts üben vergleichbare Tätigkeit aus.

Dabei erfahren Sie auch nicht ganz genau, was die anderen verdienen, sondern erhalten Auskunft über:

• durchschnittliches Bruttogehalt der Kollegen
• Durchschnitt von maximal zwei weiteren Gehaltsbestandteilen

So erhalten Sie Auskunft

Die Bitte um Auskunft muss schriftlich in der Personalabteilung eingereicht werden. Wenn Ihre Firma einen Betriebsrat hat, können Sie den Antrag auch beim Betriebsrat abgeben, der ihn anonym weiterleitet. Der Arbeitgeber hat dann drei Monate Zeit, um Ihren Auskunftsanspruch zu erfüllen.

Auch wenn das Entgelttransparenzgesetz bereits gilt, können Sie Auskünfte erst ab dem 6. Januar 2018 beanspruchen. Sofern sich Ihre berufliche Position nicht gravierend verändert, müssen Sie mit der nächsten Anfrage zwei bis drei Jahre warten.

Was bringt das Entgelttransparenzgesetz?

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Auch wenn das neue Gesetz mitunter "Lohngleichheitsgesetz" genannt wird, ist der Arbeitgeber nach wie vor nicht dazu verpflichtet, alle Arbeitnehmer gleich zu bezahlen – das stünde der allgemeinen Vertragsfreiheit entgegen. Die Informationen aus der Auskunft sind also maximal eine gute Grundlage für die nächsten Gehaltsverhandlungen.

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind außerdem aufgefordert, Maßnahmen zur Gleichstellung in ihren Betrieben zu ergreifen und müssen darüber alle drei bis fünf Jahre berichten. Diese Maßnahmen sind allerdings freiwillig.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.