Das Berufsverbot ist in § 70 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt Photographee.eu, Fotolia

18. Oktober 2017, 14:42 Uhr

Grobe Verstöße im Job Berufs­ver­bot: Das sollten Sie wissen

Ein Berufsverbot droht, wenn jemand eine rechtswidrige Tat begeht und dafür seine beruflichen Pflichten grob verletzt oder seinen Beruf sogar ausnutzt. Betroffene dürfen anschließend nicht mehr in ihrem Berufszweig tätig sein. Wie lange die Sanktion dauert, hängt von der Schwere des Falls ab.

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Berufs­ver­bot bei schweren Verstößen

Oft stehen Ärzte oder Heilpraktiker in der Öffentlichkeit, wenn es um ein Berufsverbot geht. Dann gingen den Schlagzeilen beispielsweise verletzte Patientenrechte, Abrechnungsbetrug oder grobe Behandlungsfehler voraus, in deren Folge es teils zu Todesfällen gekommen ist. Solche spektakulären Ereignisse erregen besondere Aufmerksamkeit. Dabei gerät in den Hintergrund, dass in praktisch jeder Branche ein Berufsverbot möglich ist. So kann es zum Beispiel Steuerberater treffen, die Mandantengelder unterschlagen, oder Menschen, die sich der Volksverhetzung schuldig machen.

Arbeit in einem kom­plet­ten Berufs­zweig untersagt

Gesetzlich ist das Berufsverbot in § 70 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Zur Anwendung kommt es demnach, wenn jemand eine rechtswidrige Tat „unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat.“ Betroffene dürfen anschließend nicht mehr in ihrem Beruf, Berufszweig, Gewerbe oder Gewerbezweig arbeiten.

Grundlage für eine entsprechende Entscheidung ist die Einschätzung der Richter, dass eine Person weitere Rechtsverstöße begeht, wenn sie eine Tätigkeit in ihrem Berufszweig fortsetzt, und so die Bevölkerung schädigt. Zum Schutz kommen noch andere Instrumente infrage, unter anderem ein Führerscheinentzug, die Unterbringung in der Psychiatrie oder eine Sicherungsverwahrung. Wie das Berufsverbot werden sie zusätzlich zu dem eigentlichen Urteil in einem Verfahren ausgesprochen.

Dauer ein Jahr bis lebenslänglich

Je nach Schwere der Schuld und Prognose des Gerichts dauert ein Berufsverbot zwischen einem und fünf Jahren. Sollten die Richter diese Zeitspanne für zu gering erachten, dann können sie es auch lebenslänglich verhängen. Voraussetzung ist, dass zuvor über die zugrunde liegende Klage entschieden wurde.

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Das musste der Landkreis Viersen erfahren, der ein sofortiges Berufsverbot gegen einen Heilpraktiker durchsetzen wollte. Vorwurf: Der Mann soll während der medikamentösen Krebsbehandlung seine Sorgfaltspflicht verletzt und möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht haben.

Da die staatsanwaltlichen Ermittlungen in dem Fall aber liefen, war ihm die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde von den Behörden noch nicht offiziell entzogen worden. Damit, so die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, besteht für ein sofortiges Berufsverbot keine Rechtsgrundlage (AZ 7 L 2292/17).

Berufs­ver­bot ist nicht Beschäftigungsverbot

Das Berufsverbot wird fälschlicherweise oft mit dem Beschäftigungsverbot gleichgesetzt. Dieses spricht allerdings nicht ein Gericht, sondern ein Arzt für einen Beschäftigten gegenüber dessen Arbeitgeber aus. Das Beschäftigungsverbot dient dem Schutz des Arbeitnehmers, beispielsweise bei einer Schwangeren im Rahmen des Mutterschutzgesetzes.

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