Au-pair aufnehmen: Was die Gastfamilie wissen sollte. Eine junge Frau schaut gemeinsam mit einem Kleinkind auf eine Plastik-Eisenbahn. Maria Sbytova, Fotolia

30. Dezember 2016, 12:04 Uhr

Kultureller Austausch Au-pair aufnehmen: Was die Gast­fa­mi­lie wissen sollte

Wenn Familien ein Au-pair aus einem anderen Land aufnehmen, stellt das eine Bereicherung für alle Beteiligten dar: Die Gastfamilie erhält Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung und das Au-pair lernt Sprache und Kultur des Landes kennen. Alle erweitern außerdem ihren Horizont durch den kulturellen Austausch. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

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Vor­aus­set­zun­gen für die Gastfamilie

In einer Familie, die ein Au-pair aufnehmen möchte, muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Da das Au-pair bei dem Aufenthalt seine Sprachkenntnisse vertiefen soll, muss in der Gastfamilie als Umgangssprache Deutsch gesprochen werden. Außerdem darf das Au-pair nicht mit der Gastfamilie verwandt sein. Als Familie gelten übrigens auch Alleinerziehende und Eltern, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das Au-pair selbst muss volljährig und darf höchstens 27 Jahre alt sein. Es sollte außerdem über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Einige dieser Bedingungen finden sich in § 12 Beschäftigungsverordnung (BeschV). Die Bundesagentur für Arbeit gibt weitere Informationen zum Thema.

Au-pair aufnehmen: Arbeits­zeit und Taschengeld

In erster Linie soll sich das Au-pair um die Kinder kümmern, es kann aber auch Haushaltsarbeiten verrichten. Dagegen dürfen Familien, die ein Au-pair aufnehmen, es nicht zur Pflege von alten oder kranken Angehörigen einsetzen. Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Stunden pro Woche und sechs Stunden pro Tag. Einen Tag pro Woche soll das Au-pair frei haben, außerdem stehen ihm vier Wochen bezahlter Urlaub zu, wenn es ein Jahr bei der Familie verbringt – bei einem kürzeren Zeitraum gilt der Anspruch anteilig. Eine Teilnahme am Familienurlaub gilt nicht als Urlaub, wenn das Au-pair sich in dieser Zeit ebenfalls um die Kinder kümmert.

RechtsschutzDie Gastfamilie stellt dem Au-pair kostenlos Verpflegung und ein eigenes Zimmer als Unterkunft zur Verfügung. Hinzu kommt ein Taschengeld von 260 Euro im Monat. Die Kosten für seine An- und Abreise trägt das Au-pair allerdings meist selbst.

Vertrag und Ver­si­che­rung für das Au-pair

Für beide Seiten ist es empfehlenswert, die Bedingungen in einem Vertrag festzuhalten. Dort können zum Beispiel die Zahlung des Taschengelds und die Aufgaben des Au-pairs geregelt werden. Sinnvoll ist auch die Nutzung einer Agentur, die Au-pairs vermittelt. Die Agenturen liefern im Vorfeld alle nötigen Informationen und können auch bei Problemen während des Aufenthalts weiterhelfen. Je nach Agentur kann es auch geringe Unterschiede bei der organisatorischen Ausgestaltung geben.

Wenn Familien ein Au-pair aufnehmen, müssen sie eine Versicherung für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls abschließen. Dagegen ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung nicht nötig, weil Au-pairs nicht sozialversicherungspflichtig sind.

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