4. Dezember 2017, 8:22 Uhr
Der große Streitatlas 2017 Streitthema Lohn: Vergütung birgt größtes Streitpotenzial
Beim Streitatlas 2017 entfallen 13,4 Prozent der untersuchten Streitfälle aus dem Jahr 2016 in den Bereich Arbeitsrecht. Eindeutig ist: Im Bereich Arbeitsrecht sorgt das Thema Vergütung am häufigsten für Probleme.
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40 Euro Strafe für verspätete Lohnzahlung
Der erste des Monats ist bereits verstrichen und der Lohn noch nicht auf dem Konto. Miete und Ratenzahlungen sind fällig, doch das dafür benötigte Geld steht noch nicht zur Verfügung. Bisher konnte man bei verspäteter Lohnzahlung meist nur Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent geltend machen. Seit Juli 2016 können allerdings alle Arbeitnehmer auch eine Verzugspauschale einfordern – in Höhe von 40 Euro. Das war bis dahin Arbeitnehmern vorenthalten, deren Arbeitsvertrag nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurde.
Das Geld kann bereits am ersten Tag der Verspätung eingefordert werden. Sie ist als Kompensation für den Aufwand des Arbeitnehmers gedacht. Steht im Arbeitsvertrag ein konkretes Datum der Lohnzahlung, muss man seinen Arbeitgeber auch nicht mahnen, sondern kann die Verzugspauschale direkt einfordern. Die Verzugspauschale steht dem Arbeitnehmer überdies nicht nur zu, wenn der gesamte Lohn nicht rechtzeitig gezahlt wird, sondern auch wenn nur Teile nicht pünktlich auf dem Konto landen.
Streitfälle um Kündigung und Arbeitszeugnis
Die meisten Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht drehen sich um das Thema Vergütung (31,8 Prozent), gefolgt von der Streitursache ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (17,3 Prozent) und Streit rund um das das Arbeitszeugnis mit 11,9 Prozent. Immerhin 6,5 Prozent der Streitigkeiten drehen sich um die fristlose Kündigung.
Im Geschlechtervergleich ist der Anteil der Frauen, die einen Rechtsstreit im Job führen mussten, mit 14,8 Prozent etwas höher als unter den Männern (12,6 Prozent).
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