Lichter an einem Internet-Router tanvirshafi, Fotolia

9. November 2015, 15:04 Uhr

Freie Gerätewahl Rou­ter­zwang abge­schafft: Was das neue Gesetz bedeutet

Zurzeit herrscht bei den meisten Internetanbietern ein Routerzwang. Kunden können ihre Router-Modelle in einem solchen Fall nicht frei wählen, sondern müssen ein von ihrem Provider vorgegebenes Gerät verwenden. Die Anbieter verstehen das Gerät als Teil ihrer technischen Infrastruktur. Diese endet nach einem aktuellen Beschluss des Bundestages aber demnächst an der Anschlussdose. Lesen Sie, was das Ende des Routerzwangs für Sie bedeutet.

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Wer von der Rou­ter­zwang-Abschaf­fung profitiert

Das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs tritt voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft. Sie profitieren davon, wenn Sie Kunde eines Kabelnetzbetreibers oder eines DSL-Anbieters sind, der Ihnen bisher keine Freiheit bei der Router-Auswahl lässt. Künftig können Sie selbst das Gerät bestimmen, mit dem Sie sich ins Internet einwählen wollen. Bei einem Anbieterwechsel können Sie beispielsweise Ihren einwandfrei funktionierenden Router behalten. Wenn Sie bisher einen Router von Ihrem Internetanbieter mieten mussten, kann es sich auch lohnen, ein Gerät zu kaufen. Auch bei einer langsamen Internetverbindung können Sie unter Umständen vom Ende des Routerzwangs profitieren, indem Sie sich ein technisch neueres Gerät besorgen.

Was bei einem Router-Wechsel zu beachten ist

Falls Sie Ihren alten Router aus dem Keller holen wollen, sollten Sie prüfen, ob er dem aktuellen technischen Stand entspricht. Vor allem alte ADSL-Router sind oft nicht kompatibel zum aktuellen DSL-Standard. Das Gerät sollte unbedingt die Verschlüsselungstechnik WPA2 unterstützen, damit keine Sicherheitslücken entstehen. Das sollten Sie auch bei einem Neukauf beachten. Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, können Sie von Ihrem Internetanbieter die Zugangsdaten anfordern und sich mit eigener Hardware selbst ins Netz einwählen.

Mehr Wett­be­werb für Internetanbieter

Wenn Sie sich auch weiterhin auf die Empfehlung Ihres Providers verlassen wollen, können Sie dies selbstverständlich tun. Die Abschaffung des Routerzwangs bedeutet nicht, dass Internetanbieter keine eigenen Geräte mehr zur Verfügung stellen dürfen. Das Abwarten kann sich zudem unter Umständen lohnen: Nachdem die Provider ihren Kunden nicht mehr vorschreiben dürfen, welches Gerät sie zu welchen Konditionen nutzen müssen, stehen sie im Wettbewerb und sehen sich möglicherweise gezwungen, den Nutzern preislich entgegenzukommen.

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