
27. August 2025, 14:33 Uhr
Durchatmen Gesetzliche Lage bei Stalking: Beispiele, Strafen und Hilfe
Stalking-Opfer durchleben meist einen Alptraum aus Angst, Stress und Unsicherheit. In krassen Fällen ist ein normales Leben kaum noch möglich. Sie werden von ihrem Peiniger oder ihrer Peinigerin verfolgt, mit Nachrichten und Anrufen bombardiert und nicht selten werden auch Familienangehörige bedroht. Wie du Stalking rechtzeitig erkennst und richtig reagierst, und wie die Rechtslage aussieht, liest du hier.
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Definition: Die Bedeutung von Stalking und die Gesetzeslage
Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „nachstellen“ oder „anpirschen“. Stalker jagen ihre Opfer regelrecht, was für diese traumatische Folgen haben kann. Nicht selten sind Gestalkte gezwungen, ihren Wohnort oder den Arbeitsplatz zu wechseln, um den Attacken ihres Stalkers zu entgehen.
Stalking stellt in Deutschland eine Straftat dar. Hierfür reicht es schon aus, wennein Mensch einem anderen „in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. So heißt es gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB).
Nach diesem „Anti-Stalking-Gesetz“ ist es demnach strafbar, wenn jemand wiederholt und unerwünscht …
- sich heimlich oder gezielt in der Nähe einer anderen Person aufhält.
- versucht, mit einer anderen Person in Kontakt zu treten (auch online).
- persönliche Daten einer anderen Person missbraucht (Identitätsdiebstahl), um beispielsweise in deren Namen Bestellungen aufzugeben.
- einer anderen Person oder Menschen in deren Umfeld Gewalt androht.
Gut zu wissen: Stalking ist laut Gesetzeslage auch dann eine Straftat, wenn es „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation“ erfolgt.
Dazu gehört unter anderem sogenanntes Cyberstalking. Dabei bedienen sich die Täter oder Täterinnen spezieller Stalking-Apps, mit denen sie unerlaubt beispielsweise auf E-Mail- und Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten ihrer Opfer zugreifen oder deren Sozialleben ausspähen. In unserem Artikel „Ärger im Internet: Was du bei Mobbing, Datenklau und Betrug tun kannst“ findest du weitere Informationen.
Wer ist von Stalking betroffen?
Zur Zielscheibe von Stalkern kann praktisch jeder werden – unabhängig von Geschlecht, Alter, Beruf oder Religionszugehörigkeit. Dennoch sind nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) überdurchschnittlich oft Frauen von Stalking betroffen. In 75 Prozent der Fälle kennen die Opfer die Täter persönlich.
Oft sind Stalker oder Stalkerinnen ehemalige Freunde oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen. Es können aber auch Arbeitskollegen und -kolleginnen sein, Verwandte oder flüchtige Bekannte. Die Täter sind häufig auf Rache aus oder verspüren Hass gegenüber ihren Opfern. Ursache können (vermeintlich) verletzte Gefühle sein, etwa wegen unerwiderter Liebe.
Beispiele: Wie erkenne ich Stalking?
Stalking hat viele Gesichter. Zu Beginn fühlst du dich vielleicht gar nicht bedroht oder traust deiner Wahrnehmung nicht recht – vielleicht auch, weil andere deine Bedenken nicht ernstnehmen oder herunterspielen.
Folgende – anfangs vielleicht harmlos wirkende – Verhaltensweisen sind Beispiele von Stalking:
- Ständige Telefonanrufe, Messenger-Nachrichten oder SMS, Nachrichten auf der Mailbox, E-Mails – und zwar zu allen Tag- und Nachtzeiten
- Bombardieren mit Zuneigung in Form von Liebesbriefen, Blumensendungen und Geschenken („Love Bombing“)
- Wiederholtes Auflauern und Nachstellen (auf offener Straße, vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im Supermarkt)
- Aufsuchen und Ausfragen von Angehörigen oder Freunden, um an Informationen über das Opfer zu kommen
Von Beginn an negativ auffallende Handlungsmuster und Taten von Stalking können sein:
- Offene oder verdeckte Beleidigungen, Verleumdungen, Falschbeschuldigungen – z. B. gegenüber Freunden, Familienangehörigen oder dem Arbeitgeber
- Sachbeschädigung und Diebstahl (auch von sensiblen Daten, Fotos etc.)
- Gewalt und Nötigung oder die Androhung von Gewalt (auch gegenüber Angehörigen/Freunden)
- Warenbestellungen im Namen des Opfers
Fühlst du dich nachhaltig durch das Verhalten eines anderen belästigt, bedroht oder gar verfolgt, solltest du aktiv werden. Denn selbst, wenn es „harmlos“ beginnt, kann Stalking schwere Formen annehmen bis hin zu körperlichen Übergriffen und sexueller Gewalt.

Was tun gegen Stalking? So wehrst du dich
Die Erfahrung zeigt: Je schneller und konsequenter ein Stalking-Opfer Gegenmaßnahmen ergreift, desto eher geben Stalker auf – bzw. desto schneller hören Annäherungsversuche auf.
So wehrst du dich Schritt für Schritt:
- Notruf wählen: Stellt dir eine Person nach und bedroht dich in einer konkreten Situation, dann ruf immer sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110.
- Anzeigen: Hast du das Gefühl, dass dich jemand stalkt, dann erstatte gegen ihn oder sie eine Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Eine Anzeige kannst du übrigens auch online stellen. Die für dich zuständige Polizeidienststelle nimmt dann in der Regel Kontakt zu dir auf, sollte sie noch Rückfragen haben.
- Dokumentieren: Führe eine Liste der ungewollten Kontaktaufnahmen mit Datum, Uhrzeit und Kommunikationsmittel (E-Mail, Anruf etc.) und sichere Beweismittel (z. B. via Screenshots von Nachrichten, Aufheben erhaltener Päckchen usw.)
- Konfrontieren oder ignorieren: Je nach Täterprofil kann es sinnvoll sein, dem Täter oder der Täterin unmissverständlich klarzumachen, dass du keinen Kontakt wünschst. In einigen Fällen kann es allerdings von Nachteil sein, auf die Nachrichten zu reagieren. Hole dir im Zweifel Rat bei einer Beratungsstelle ein.
- Zeugen sammeln: Gibt es Zeugen, die Vorfälle miterlebt haben? Dann bitte sie um ihre Hilfe und benenne diese bei der Polizei, möglichst mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.
- Öffentliche Daten löschen: Lass sensible Daten von dir, wie etwa Adresse oder Telefonnummern, in öffentlichen Verzeichnissen löschen (auch online). Kontaktiere hierfür deinen Telefonanbieter.
- Vertraute einweihen: Behalte Stalking-Erlebnisse nicht für dich. Weihe vertraute Personen sein und berichte ihnen von den Vorfällen. Im Zweifel sind sie nicht nur Zeugen, sondern können dir in brenzligen Situationen zur Seite stehen.
Wichtig: Strafanzeige ist nicht gleich Strafantrag
Wenn du Strafanzeige bei der Polizei erstattest, informierst du diese lediglich über das Vorliegen einer Straftat. Aber: Gemäß § 238 Abs. 1 StGB ist Stalking ein Antragsdelikt. Das heißt: Du musst nach der Strafanzeige innerhalb von drei Monaten ausdrücklich einen Strafantrag stellen. Nur so kann die Polizei die Straftat verfolgen.
Ausnahmsweise kann die Staatsanwaltschaft nur dann eine Strafverfolgung bejahen, wenn besonderes öffentliches Interesse an der Tat besteht (§ 238 Abs. 4 StGB) oder das Verhalten des Täters oder der Täterin besonders roh ist und/oder einschlägige Vorstrafen bekannt sind. Bist du dir unsicher, nimmst du am besten Kontakt zu einem Anwalt oder einer Anwältin auf.

Besonders perfide: Stalking durch Nachbarn oder am Arbeitsplatz
Stalker suchen Nähe – das gelingt ihnen dann besonders gut, wenn sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Opfer wohnen oder denselben Arbeitsplatz haben. Wie solltest du dich in so einem Fall verhalten?
Auch hier gilt zunächst: Melde das Stalking bei der Polizei und dokumentiere die Aktionen deines Stalkers. Zusätzlich solltest du …
- eine vertraute Person in deiner Nachbarschaft bzw. an deinem Arbeitsplatz einweihen. Diese kann im Zweifel „ein Auge“ auf dich bzw. den Stalker haben und als Zeuge bzw. Zeugin dienen. Ebenfalls könntet ihr „ein Zeichen“ ausmachen, sobald du dich besonders bedroht fühlst und du schnell Hilfe benötigst.
- deinem stalkenden Kollegen oder deiner Kollegin deutlich machen, dass du keinen Kontakt wünschst. Informiere deinen Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Personalabteilung – auch wenn es zunächst schwerfällt.
Hält sich dein Nachbar oder deine Nachbarin rechtswidrig auf deinem Grundstück auf und schaut durch Fenster oder beschädigt dein Eigentum, kannst du zur Abschreckung bzw. Beweisführung eine Videokamera installieren.
Stalking anzeigen ohne Beweise: Geht das?
Ja. Du kannst einen Stalking-Vorfall auch ohne Beweise bei der Polizei anzeigen. Allerdings solltest du zukünftig unbedingt Beweise sichern.
Gut zu wissen: Es besteht die Möglichkeit, Handydaten bei der Polizei auslesen zu lassen, falls dies hilft, Beweise zu sichern. Informiere dich am besten bei deiner zuständigen Polizeidienststelle.
Weitere Schritte: Kontaktverbote und einstweilige Verfügung
Was kannst du noch gegen Stalking tun? Das weiß gegebenenfalls ein Rechtsanwalt. Er kann den Druck auf den Straftäter erhöhen, indem er deine Rechte sowie Ansprüche gegenüber dem Stalker geltend macht und durchsetzt. Mögliche Maßnahmen sind Annäherungs- oder Kontaktverbote, die gerichtlich durchgesetzt werden können.
Denkbar ist je nach Fall auch eine Einstweilige Verfügung gemäß Gewaltschutzgesetz (GewSchG) beim Familiengericht.
Übrigens: Seit 2015 stehen Stalking-Opfer wie auch andere Opfer von Straftaten und Bedrohungen unter dem europaweiten Schutz mit der zivilrechtlichen Europäischen Schutzordnung. Demnach wird der in einem Mitgliedstaat gewährte Opferschutz in jedem anderen EU-Land aufrechterhalten und fortgesetzt, sobald ein Opfer innerhalb der EU reist oder umzieht.

Strafen für Stalking: Geldzahlungen und Freiheitsstrafe
Stalking ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe geahndet.
Gemäß § 238 Abs. 1 StGB steht auf Stalking – je nach Form und Schwere – grundlegend eine Strafe in Form eines Freiheitsentzugs zwischen drei Monaten und drei Jahren beziehungsweise einer Geldstrafe.
- Hat der Stalker oder die Stalkerin Leib und Leben des Opfers gefährdet oder geschädigt, kann das Strafmaß auch eine Freiheitsstrafe von mindestens drei bis maximal fünf Jahren sein.
- Hat der Stalker oder die Stalkerin den Tod des Opfers oder eines nahen Angehörigen des Opfers zu verschulden, ist gemäß § 238 Abs. 3 StGB eine Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu erwarten.
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FAQ
- Was ist Stalking?
Stalking kommt aus dem Englischen („Auflauern“, „Anpirschen“) und bezeichnet die ungewollte Kontaktaufnahme mit bzw. das Nachstellen einer Person. Stalker bombardieren ihre Opfer etwa mit Anrufen, Textnachrichten und Geschenken oder belästigen sie wiederholt in der Öffentlichkeit, an der Wohn- oder Arbeitsstätte.
- Ab wann ist Stalking gefährlich?
Stalking wird dann gefährlich, sobald Opfer mit Gewalt bedroht oder sogar gewalttätig angegriffen werden. Damit es nicht so weit kommt, solltest du am besten vorher Anzeige bei der Polizei erstatten. Schließlich stellen auch Love Bombing, Verleumdungen und andere Belästigungen eine Gefahr für deine psychische Gesundheit dar.
- Wann kann ich Stalking anzeigen?
Stalking solltest du so früh wie möglich zur Anzeige bringen. Insbesondere dann, wenn dein Stalker oder deine Stalkerin deinen Wunsch nach keinerlei Kontakt nicht respektiert und dir immer wieder auflauert oder schreibt. Am besten führst du ein „Stalking-Protokoll“ und sicherst Beweise, wie etwa Screenshots.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.