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18. Februar 2026, 14:36 Uhr
So geht’s richtig Deutschlandticket als Jobticket: Das musst du zum Arbeitgeberzuschuss wissen
Du pendelst jeden Tag mit dem Regionalzug oder Bus zur Arbeit? Dann kann sich für dich ein Deutschlandticket als Jobticket lohnen. Der Vorteil: Dein Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten. Was es mit diesem Arbeitgeberzuschuss auf sich hat, wie viel du am Ende selbst zahlen musst und wie es mit der Pendlerpauschale aussieht, liest du hier.
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Deutschlandticket als Jobticket: Was heißt das?
Das Deutschlandticket dürfte mittlerweile jedem ein Begriff sein. Mit ihm kannst du für 63 Euro im Monat deutschlandweit mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren (Stand: Februar 2026).
Viele nutzen das Ticket, um mit Bus oder Bahn zur Arbeit zu fahren. Das Gute daran: Arbeitgeber können das Deutschlandticket für Mitarbeiter bezuschussen, sodass das Deutschlandticket insgesamt günstiger für sie wird. Aus dem Deutschlandticket wird dann ein sogenanntes Jobticket.
Beim Jobticket handelt es sich um ein monatlich kündbares Angebot deines Unternehmens. Das heißt, du beziehst dein (digitales) Deutschlandticket direkt über deinen Arbeitgeber. Wie das genau funktioniert und wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist, liest du weiter unten.
Wo das Deutschlandticket gültig ist – und wo nicht
Wichtig zu wissen: Leider ist das Deutschlandticket nicht in allen Zügen oder Bussen und nicht in allen Fahrklassen gültig.
- Gültigkeitsbereich: Das Ticket gilt in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalzügen (RB, RE, IRE) der teilnehmenden Verkehrsunternehmen und Landestarife in ganz Deutschland.
- Kein Fernverkehr: Die Nutzung von Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC) ist nicht möglich. Ebenso ausgeschlossen sind private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus.
- Ausnahmen: Auf einigen wenigen Streckenabschnitten kann das Ticket auch in IC/ECE-Zügen genutzt werden, z. B. zwischen Rostock und Stralsund oder Chemnitz und Dresden.
- Personengebunden: Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es gilt in der Regel nur in der 2. Klasse.
Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket: Eine einfache Rechnung
Unter welchen Bedingungen dir dein Arbeitgeber ein Jobticket anbietet, kann unterschiedlich sein. Wenn dein Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des monatlichen Ticketpreises übernimmt, gewährt die Deutsche Bahn einen zusätzlichen Firmenrabatt von 5 Prozent.
Bezuschusst dein Arbeitgeber das Ticket mit genau 25 Prozent, würde die Rechnung also lauten:
30 Prozent von 63 Euro = 44,10 Euro
Du sparst in diesem Fall also 18,90 Euro und zahlst lediglich 44,10 Euro für dein Jobticket.
Wichtig hierbei: Werden 25 oder mehr Prozent der Kosten übernommen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie dein Arbeitgeber deinen Kostenanteil „verrechnen“ kann.
- „Zusatzleistung“: Dein Kostenanteil wird von deinem Nettogehalt abgezogen. Nach dem obigen Rechenbeispiel würdest du also 44,10 Euro weniger Nettogehalt im Monat bekommen. Je mehr Prozent dein Arbeitgeber übernimmt, desto weniger wird dir von deinem Nettolohn abgezogen.
- „Gehaltsumwandlung“: Dein Kostenanteil am Ticket wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen.
In der Regel wird das erste Modell der „Zusatzleistung“ als Standardmodell angewendet. Warum, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Lohnabrechnung und Steuer: Welches Modell ist das günstigste für dich?
Je nachdem, für welche der oben genannten Abrechnungsvarianten sich dein Arbeitgeber entscheidet, fallen unterschiedliche Abgaben an.
Modell 1: „Zusatzleistung“
Dieses Modell ist besonders beliebt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, da
- der Arbeitgeberzuschuss gemäß § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) voll steuer- und sozialversicherungsfrei ist – egal, ob er 25, 50 oder 90 Prozent beträgt.
- dein Kostenanteil bereits versteuert ist – er wird dir schließlich von deinem Nettogehalt abgezogen.
Auf deiner Lohnabrechnung müsste der abgezogene Betrag für das Jobticket ersichtlich sein. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeberzuschuss 100 Prozent beträgt und dir gar nichts vom Nettogehalt abgezogen wird, gilt für den Zuschuss die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit.
Modell 2: „Gehaltsumwandlung“
Diese Variante ist eher die Ausnahme, da sie für Arbeitgeber schwieriger zu versteuern ist. Denn dein Kostenanteil wird dir vom Bruttogehalt abgezogen, das heißt
- der Arbeitgeberzuschuss ist nicht mehr steuerfrei. Meist muss der Arbeitgeber den Zuschuss dann mit 25 Prozent pauschal versteuern.
- dein zu versteuerndes Einkommen sinkt – du zahlst dadurch weniger Einkommensteuer.
Ein Pluspunkt für dich als Arbeitnehmer bei der Gehaltsumwandlung: Da dein Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt, fällt für dich keine Lohnsteuer auf die Ticketkosten an.

Jobticket und Pendlerpauschale: Was gilt für die Steuererklärung?
Ein kleiner Nachteil bei dem Modell „Zusatzleistung“: Da der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei für dich bleibt, mindert das in der Regel deine Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung. Diese sogenannte „Pendlerpauschale“, die du in Bezug auf deine Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen kannst, wird also gemindert.
Beispiel hierzu: Angenommen, du errechnest bei deiner Steuererklärung eine Pendlerpauschale von ca. 1.000 Euro. Dann kannst du trotzdem nur 244 Euro als Werbungskosten geltend machen. Wieso? Du hast das ganze Jahr über das Jobticket in Anspruch genommen und dadurch bereits beim täglichen Pendeln profitiert (12 Monate x 63 Euro = 765 Euro).
Gut zu wissen: Wird dir dein Jobticket-Anteil vom Bruttogehalt abgezogen, hat das keine Auswirkungen auf deine Pendlerpauschale. Dann kannst du die Pendlerpauschale trotz Jobticket voll geltend machen.
Beantragung und Nutzung des Jobtickets: So läuft es ab
In der Regel schließen Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter des Deutschlandtickets, also der Deutschen Bahn bzw. einem Landesverkehrsbund wie dem HVV in Hamburg oder VBB für Berlin-Brandenburg.
Als Arbeitnehmer hast du dann die Möglichkeit, dir dein Jobticket online selbst zu bestellen und abzuspeichern. So kannst du für die Beantragung vorgehen:
- Sprich am besten die Personalabteilung in deinem Unternehmen an und erkundige dich, ob dein Arbeitgeber ein Jobticket anbietet.
- Sind die Rahmenbedingungen geklärt, erhältst du in der Regel einen Firmencode von deinem Unternehmen bzw. einen Link per Mail, mit dem du auf die entsprechenden Services zugreifen kannst.
- Weitere Details zum Anmelde- und Bestellprozess erhältst du von deinem Unternehmen.
- Das Jobticket ist ein digitales Produkt, das heißt, du kannst es anschließend auf deinem Smartphone speichern, etwa im Google oder Apple Wallet.
FAQ
- Wie hoch muss der Arbeitgeberzuschuss fürs Deutschlandticket sein und was zahle ich dann?
Übernimmt dein Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises, gibt es meist zusätzlich 5 Prozent Firmenrabatt – insgesamt also 30 Prozent Ersparnis für dich. Bei 63 Euro monatlich zahlst du dann nur 44,10 Euro fürs Jobticket. Bei höherem Zuschuss durch deinen Arbeitgeber sinkt dein Anteil weiter.
- Was ist steuerlich besser: Jobticket als „Zusatzleistung“ oder per „Gehaltsumwandlung“?
Als „Zusatzleistung“ ist der Arbeitgeberzuschuss steuer- und sozialabgabenfrei und dein Eigenanteil wird vom Nettogehalt abgezogen. Bei der „Gehaltsumwandlung“ wird dein Eigenanteil vom Bruttogehalt abgezogen: Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen.
- Mindert ein Jobticket die Pendlerpauschale in der Steuererklärung?
Ja. Wenn das Jobticket als steuerfreie „Zusatzleistung“ bezuschusst wird, wird die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) in der Regel gekürzt. Wird dein Ticketanteil dagegen per Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen, bleibt die Pendlerpauschale normalerweise ungekürzt.
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