Innerorts überholen ist verboten: Stimmt das wirklich? ©DrObjektiff/Fotolia

15. Juli 2019, 9:54 Uhr

Fake oder Fakt? Innerorts überholen ist verboten: Stimmt das wirklich?

Wer mit dem Auto unterwegs ist und es eilig hat, überholt gern mal andere Verkehrsteilnehmer – auch innerorts. Aber ist das nicht verboten?

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Sicher­heit ist das A und O beim Überholen

§ 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält Regelungen rund um das Überholen im öffentlichen Straßenverkehr. Überholen kann man gemäß StVO auf verschiedene Arten:

  • Zum einen gibt es den klas­si­schen Fall: Ein Fahrer schert auf die Gegen­fahr­bahn oder auf die linke Spur aus, fährt am Vor­der­mann vorbei und schert wieder ein.
  • Als Über­hol­vor­gang gilt es laut StVO aber auch, wenn auf einer mehr­spu­ri­gen Fahrbahn andere Fahrzeuge ohne Aus­sche­ren bei gleich­blei­ben­dem  Tempo überholt werden.

§ 5 StVO knüpft das Überholen an bestimmte Bedingungen. Eine zentrale Maßgabe ist die Sicherheit aller Beteiligten: Es darf nur dann überholt werden, wenn der Gegenverkehr, das zu überholende Fahrzeug und auch nachfolgende Fahrzeuge in keinster Weise dabei behindert oder gefährdet werden.

 

Innerorts spielt das Tem­po­li­mit eine besonders wichtige Rolle

Innerorts zu überholen, ist hingegen nicht grundsätzlich verboten – es sei denn, ein Verkehrszeichen untersagt es ausdrücklich. Auch bei unklarer Verkehrslage solltest du lieber darauf verzichten, zu überholen. Ansonsten ist es erlaubt.

Wichtig dabei:

  • Auch innerorts muss beim Überholen stets das Tem­po­li­mit ein­ge­hal­ten werden. In der Regel liegt das in geschlos­se­nen Ort­schaf­ten bei 50 km/h.
  • Außerdem ist es unzu­läs­sig, zu eng an anderen Ver­kehrs­teil­neh­mern vor­bei­zu­zie­hen – das gilt ins­be­son­de­re für Radfahrer und Fußgänger.

Gerade auf dicht befahrenen Straßen müssen Autofahrer also innerorts beim Überholen vieles beachten. Sie laufen leicht Gefahr, gegen die StVO zu verstoßen oder das Tempolimit zu überschreiten – weswegen viele vermutlich denken, man dürfe innerorts gar nicht überholen.

 

Innerorts überholen: Auch rechts erlaubt?

§ 5 StVO Absatz 2 legt fest, dass grundsätzlich links zu überholen ist. Allerdings gibt es von dieser Regel einige Ausnahmen. Sie sollen den Verkehrsfluss optimieren.

Interessant vor allem in größeren Ortschaften und Städten: Auf mehrspurigen Straßen, die auch als solche markiert sind, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen die Spur frei wählen und somit rechts überholen.

  • Beispiel: Auf der linken Spur einer mehr­spu­ri­gen Straße stockt innerorts der Verkehr. Du bist in derselben Richtung auf der rechten Spur unterwegs, dort fließt der Verkehr. Dass du dadurch an den Autos auf der linken Spur vor­bei­ziehst und sie somit überholst, ist erlaubt.
  • Anderes Beispiel: Ein Auto­fah­rer hat sich innerorts zum Abbiegen vor dir links ein­ge­ord­net und abge­bremst. Gemäß § 5 Absatz 7 StVO musst du ihn nun rechts überholen – mit der gebotenen Vorsicht.

Wann es außerdem erlaubt ist, rechts zu überholen, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Wird in Ortschaften entgegen der gesetzlichen Vorgaben rechts überholt, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Passiert dadurch ein Unfall, sind es 35 Euro (Stand: Juli 2019).

 

Vorsicht an Bahn­über­gän­gen und BushaltestellenMehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

Innerorts sind für Autofahrer außerdem folgende Überhol-Regeln besonders wichtig:

  • An Bahn­über­gän­gen und Fuß­gän­ger­über­we­gen ist das Überholen untersagt. Das gilt auch, wenn Busse an ihren Hal­te­stel­len anfahren und dabei das Warn­blink­licht aktiviert haben.
  • An haltenden Bussen darf man vor­bei­zie­hen, aller­dings nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit.
  • Schie­nen­fahr­zeu­ge wie zum Beispiel Stra­ßen­bah­nen müssen rechts überholt werden – es sei denn, das ist aus Platz­grün­den nicht möglich.
FAZIT
  • Wenn das Tem­po­li­mit ein­ge­hal­ten und niemand gefährdet wird, ist es grund­sätz­lich erlaubt, innerorts zu überholen.
  • Auf mehr­spu­ri­gen Straßen dürfen Pkw unter bestimm­ten Bedin­gun­gen innerorts auch rechts überholen.
  • Als Überholen gilt es auch, wenn man auf dem daneben liegenden Fahr­strei­fen an einem Fahrzeug vor­bei­zieht, ohne ein- oder auszuscheren.
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