
19. Dezember 2017, 11:02 Uhr
Loch im Glas Steinschlag in der Windschutzscheibe: Was ist zu tun?
Ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe passiert schnell – gerade wenn im Winter Rollsplitt auf den Straßen liegt. Manchmal kann der Schaden repariert werden, manchmal muss aber auch die ganze Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Dann ist es gut, versichert zu sein.
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Steinschlag reparieren oder Windschutzscheibe austauschen?
Einen Steinschlag in der Windschutzscheibe reparieren zu lassen, kostet etwa 50 bis 100 Euro. Muss die ganze Scheibe ausgetauscht werden, liegen die Kosten bei 400 bis 1.000 Euro – je nach Fahrzeugmodell. Eine Reparatur ist nur möglich und erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Durchmesser des Schadens unter fünf Millimeter
- mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt
- nicht im Sichtfeld des Fahrers
Da ein Steinschlag im Sichtfeld den Fahrer irritieren oder nachts blenden kann, darf hier nicht ausgebessert werden. Selbst wenn Sie sich persönlich nicht an der kaputten Stelle stören, sollten Sie sie dennoch reparieren lassen, denn es gibt einige Gefahren:
- Die Scheibe kann von dieser Stelle aus reißen.
- Sie bekommen mit einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe keinen TÜV.
- Bei einer Verkehrskontrolle drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Wer trägt die Kosten?
Steinschlag wird von der Teilkasko abgedeckt und führt auch nicht zur Anhebung Ihrer Versicherungsbeiträge. Sie müssen aber meist eine Selbstbeteiligung zahlen. Manche Versicherungen verzichten allerdings auf die Selbstbeteiligung, wenn Sie den Steinschlag in einer Partnerwerkstatt beheben lassen.
Häufig wirbeln LKW oder Traktoren Steine von der Straße auf, die dann beim dahinter fahrenden Kfz den Steinschlag in der Windschutzscheibe verursachen. Da scheint es nahe liegend zu sein, den LKW-Fahrer beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung in die Pflicht zu nehmen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth nimmt LKW-Fahrer allerdings aus der Verantwortung, sofern kein offensichtlicher Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt. Auf einer schnell befahrenen Autobahn müsse man nicht mit Steinen rechnen. Insofern sei dem LKW-Fahrer kein Vorwurf zu machen, erklärte das Gericht. Anders verhält es sich bei Baustellen oder verschmutzten Fahrbahnen: Hier müssen Fahrer die Geschwindigkeit drosseln, um solche Gefahren abzuwenden (AZ 2 S 2191/16).
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