Schmerzensgeld nach Fahrradunfall: Kind haftet selbst. Ein Fahrrad fahrender Junge. candy1812, Fotolia

31. Januar 2017, 15:14 Uhr

Gefährliche Fahrweise Schmer­zens­geld nach Fahr­rad­un­fall: Kind haftet selbst

Ein Kind kann nach einem selbst verursachten Fahrradunfall in Haftung genommen werden. Das Schmerzensgeld und weitere Kosten muss ein Elfjähriger, der verkehrswidrig auf seinem Fahrrad unterwegs war und eine Frau bei einem Zusammenstoß schwer verletzt hat, selbst tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil bestätigt.

Streitfälle im Straßenverkehr: Mit einem Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie für den Ernstfall abgesichert. >>

Wie das OLG Hamm mitteilte, war der elfjährige Junge in Werne (Nordrhein-Westfalen) mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs, als er an einer Kreuzung mit einer erwachsenen Radfahrerin zusammenstieß. Diese erlitt bei dem Fahrradunfall schwere Knie- und Sprunggelenksverletzungen, unter denen sie nach Gerichtsangaben zum Teil bis heute leidet. Bereits das Landgericht Dortmund hatte den Elfjährigen in erster Instanz zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadenersatz für Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden sowie einer vierteljährlichen Rente verurteilt. Dieses Urteil bestätigte das OLG Hamm (AZ 9 U 238/15).

Advocard-VerkehrsrechtsschutzDas Gericht stellte klar, dass ein Elfjähriger nicht mehr berechtigt sei, auf dem Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren. Aus diesem Grund und weil er zudem entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung gefahren sei, habe der Junge verkehrswidrig gehandelt. Er habe an der Kreuzung nicht auf den querenden Fahrradverkehr geachtet und damit die Vorfahrt der anderen Radfahrerin missachtet. Seine Fahrweise bezeichneten die Richter als "hochgefährlich".

Dass das Kind für den Unfall die alleinige Haftung trägt, begründeten die Richter auch damit, dass der Elfjährige trotz seines Alters für sein Fehlverhalten verantwortlich zu machen sei. Er habe vor Gericht nicht erkennen lassen, dass ihm zum Unfallzeitpunkt die erforderliche Einsicht für sein Handeln gefehlt habe. Der verletzten Radfahrerin sei zudem keine Mitschuld an dem Fahrradunfall nachzuweisen, so das Gericht.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.