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14. August 2020, 11:43 Uhr

Bau­kin­der­geld: Vor­aus­set­zun­gen, Antrag und Co

Familien, die bis Ende 2020 Wohneigentum kaufen oder bauen, haben noch Chancen auf das sogenannte Baukindergeld. Dann läuft die Fördermaßnahme aus. Wer Anspruch auf den staatlichen Zuschuss hat, welche Unterlagen du brauchst und was sonst noch beim Antrag beachtet werden muss, erfährst du hier.

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Was ist Bau­kin­der­geld und wie lange wird es gezahlt?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, die ein Eigenheim für sich und ihre Kinder erwerben. Pro Kind werden zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro von der staatlichen KfW-Bank ausgezahlt. In Bayern sind es sogar 1.500 Euro pro Kind; hier übernimmt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo) die Auszahlung. Maximal sind also 12.000 Euro pro Kind drin (15.000 Euro in Bayern).

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Allerdings nur, solange du selbst in dem Haus oder der Wohnung lebst. Wenn du während der zehnjährigen Förderungsdauer ausziehst und deine Immobilie vermietest oder wieder verkaufst, enden die Zahlungen.

Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden. Mit diesem Geldgeschenk will der Staat mehr Menschen mit Kindern zu Wohneigentum verhelfen.

Wer bekommt Baukindergeld?

Beantragen können das Baukindergeld Familien und Alleinerziehende,

  • ... in deren Haushalt min­des­tens ein min­der­jäh­ri­ges Kind lebt;
  • … die im För­der­zeit­raum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 erstmals eine Wohn­im­mo­bi­lie gekauft oder die Bau­ge­neh­mi­gung für ein Eigenheim erhalten haben.
  • … die noch nicht länger als sechs Monate in ihrem Eigenheim wohnen.
  • … deren jähr­li­ches Brutto-Haus­halts­ein­kom­men 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro Frei­be­trag pro Kind nicht über­steigt. Bei Familien mit einem Kind darf das jährliche Brut­to­ein­kom­men also maximal 90.000 Euro betragen, bei zwei Kindern liegt die Ein­kom­mens­gren­ze bei 105.000 Euro. Bei der Anzahl der Kinder gilt keine Obergrenze.

Eine weitere Bedingung ist, dass das Haus oder die Wohnung nicht innerhalb der eigenen Familie weiterverkauft wurde. Kaufst du beispielsweise deinen Eltern oder Großeltern deren Haus ab, gibt es grundsätzlich kein Baukindergeld. Auch nicht, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Baukindergeld gibt es übrigens nicht. Wenn die vorgesehenen Mittel erschöpft sind, gehen Häuslebauer und -käufer leer aus. Eingeplant sind vorerst 9,9 Milliarden Euro für die Förderung.

Wann kann man Bau­kin­der­geld beantragen?

Beim Baukindergeld ist es wichtig, den Zeitraum für die Antragstellung im Auge zu behalten.

  • Du kannst die Förderung grund­sätz­lich erst nach dem Einzug in deine eigenen vier Wände bean­tra­gen. Ent­schei­dend ist der Tag der Ummeldung.
  • Spä­tes­tens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag jedoch bei der KfW-Bank gestellt sein. Kaufst du eine Immobilie, in der du bereits zuvor zur Miete gewohnt hast, laufen die sechs Monate ab Unter­zeich­nung des Kaufvertrags.Verpasst du diese Frist, kannst du das Bau­kin­der­geld nicht mehr rück­wir­kend beantragen.

Wichtig dabei: Bei der Berechnung des Baukindergeldes werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch nicht volljährig waren. Kommt dein Nachwuchs also erst einige Monate nach dem Umzug ins Eigenheim auf die Welt, solltest du mit dem Baukindergeld-Antrag bis nach der Geburt warten. Wenn es dein erstes Kind ist, kannst du den Antrag vorher ohnehin nicht stellen.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, erhältst du nicht noch einmal zusätzlich Baukindergeld. Für Kinder, die unmittelbar nach der Antragstellung volljährig werden, wird das Baukindergeld aber weiterhin gezahlt. Entscheidend ist nur, dass sie zum Zeitpunkt der Beantragung minderjährig und kindergeldberechtigt waren.

Welche Fristen sind entscheidend?

Neben dem richtigen Zeitpunkt für den Antrag gibt es beim Baukindergeld noch einige weitere Fristen zu beachten.

  • Am Dezember 2020 läuft das För­der­pro­gramm vor­aus­sicht­lich aus. Bis zu diesem Termin muss die Bau­ge­neh­mi­gung erteilt oder der Kauf­ver­trag unter­schrie­ben sein.
  • Der Dezember 2023 ist der letzt­mög­li­che Tag für die Antrag­stel­lung. Wenn es bis zur Fer­tig­stel­lung deines Eigen­heims noch eine Weile dauert, ist das also unpro­ble­ma­tisch. Vor­aus­ge­setzt natürlich, die Bau­ge­neh­mi­gung wurde innerhalb des För­de­rungs­zeit­raums bis Ende 2020 erteilt.
  • Spä­tes­tens drei Monate nach Bestä­ti­gung des Antrags müssen alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen bei der KfW-Bank ein­ge­reicht sein. Welche das sind, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Wie funk­tio­niert die Beantragung?

Du kannst Baukindergeld online über das Zuschussportal der KfW-Bank beantragen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhältst du direkt eine Antragsbestätigung – ab jetzt läuft die Dreimonatsfrist für die Unterlagen. Diese Nachweise musst du einreichen:

  • Melde­bestätigung aller Fami­li­en­mit­glie­der, die im Haushalt leben
  • Grund­buch­auszug
  • die letzten beiden Ein­kom­men­steu­er­be­schei­de (bei getrenn­ter Ver­an­la­gung beider Partner)

Die Unterlagen werden direkt im Zuschussportal hochgeladen. Falls dir ein Nachweis fehlt, schreibe der KfW-Bank über das Portal unbedingt eine Erklärung, warum dir das Dokument noch nicht vorliegt. Ohne vollständige Unterlagen gibt es grundsätzlich keine Auszahlung.

FAZIT
  • Deadline für das Bau­kin­der­geld ist der 31.12.2020: Bis zu diesem Termin muss der Kauf­ver­trag unter­schrie­ben oder die Bau­ge­neh­mi­gung erteilt worden sein.
  • Berech­tigt sind Familien und Allein­er­zie­hen­de, die unterhalb der Jah­res­ein­kom­mens­gren­ze von 75.000 Euro zzgl. 15.000 Euro pro Kind liegen.
  • Die Höhe des Bau­kin­der­gel­des liegt bei 1.200 Euro pro Jahr (1.500 Euro in Bayern), es wird im Regelfall zehn Jahre lang gezahlt.
  • Anträge können noch bis Ende 2023 gestellt werden, sofern Bau­ge­neh­mi­gung oder Kauf­ver­trag in den För­der­zeit­raum fallen.
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