Mann im Anzug schiebt Anzugärmel zurück, um auf die Uhr zu sehen Rido, Fotolia

7. Oktober 2015, 12:14 Uhr

Anwalt-Deutsch Was ist eigent­lich ein Versäumnisurteil?

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wer gar nicht kommt, den bestraft im Ernstfall das Gesetz – und zwar mit einem Versäumnisurteil. Zumindest, wenn Sie vor Gericht trotz Vorladung nicht auftauchen.

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Wir kennen es noch aus der Schule: Wer zu spät zum Unterricht kam, der stand mit Pech vor verschlossenen Türen. Das gab einen dicken Vermerk im Klassenbuch und man musste sich eine triftige Ausrede einfallen lassen. Damit hatte sich das Thema erledigt. Heute sieht das anders aus: Sind Sie vor Gericht geladen und nehmen den Termin nicht wahr, kann der Kläger ein sogenanntes Versäumnisurteil erwirken. Das ist allerdings eine Nummer saftiger als ein einfacher Eintrag ins Klassenbuch und Ihre Ausrede interessiert zu diesem Zeitpunkt niemanden mehr. Denn anstelle eines Klassenbucheintrages kommt es zu einem Urteil in dem Streitfall, ohne dass der Beklagte sich verteidigen kann.

Ver­säum­nis­ur­teil erhalten – es ist noch nicht alles verloren!

Wenn Ihnen ein Versäumnisurteil ins Haus flattert und Sie völlig überrascht sind, dann ist schon Einiges schief gelaufen. Es ist aber völlig egal, ob Sie irgendwann für sich beschlossen haben, die Post grundsätzlich nicht mehr zu öffnen oder das Schreiben einfach verloren haben. Sie wurden verklagt und zu diesem Zeitpunkt nicht nur das: Sie haben es auch versäumt, sich zu dem Fall zu äußern oder zur Verhandlung zu erscheinen. Nun kann das Urteil in der Streitsache auf Ihre Kosten gehen, ohne dass Sie sich rechtfertigen konnten. Anders als in der Schule gilt in so einem Fall für Sie: Besser späte als nie. „Sie müssen das Versäumnisurteil nicht sang und klanglos akzeptieren. Wenn Sie innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch gegen das Urteil einlegen, können Sie Ihre Einwendungen und Beweise noch vortragen und eine Aufhebung des Versäumnisurteils erreichen“, erklärt Anwalt Ulrich Kelch, zuständig für allgemeines Zivilrecht bei der Kanzlei Linten Rechtsanwälte.

Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Aber ruhen Sie sich nicht zu lang auf der faulen Haut aus! Verpassen Sie diese Frist von zwei Wochen, wird das Urteil rechtskräftig und Sie können dagegen nicht mehr vorgehen. Schließen Sie sich in jedem Fall mit einem Anwalt oder Ihrer Rechtsschutzversicherung kurz, wenn Sie Einspruch gegen ein Versäumnisurteil einlegen wollen. Denn von Fall zu Fall kann es auch sinnvoller sein, das Urteil zu akzeptieren. Ein erfahrener Anwalt wird Sie nicht nur hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten beraten, sondern auch hinsichtlich der Kosten.

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„Ist Ihr Einspruch zulässig, wird Ihr Rechtsstreit wieder in den Stand zurückversetzt, in dem er vor Erlass des Versäumnisurteils war. Zum zweiten Gerichtstermin sollten Sie als Beklagter auf jeden Fall erscheinen. Wird auch der zweite Termin versäumt, ergeht ein zweites Versäumnisurteil“, sagt Ulrich Kelch. Das hebt zwar das erste Urteil auf. Aber hiergegen kann kein Einspruch mehr eingelegt werden – auch nicht mit Entschuldigung der Eltern.

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