Gesetzliche Auflagen für Lebensmittelhersteller sollen jetzt für eine Reduzierung des schädlichen Stoffes Acrylamid sorgen Studio KIVI, Fotolia

3. April 2018, 15:58 Uhr

Wichtige Gesetzesänderungen April 2018: Das ändert sich für Verbraucher

Ob bei Ernährung oder Internetdiensten: Auch im April 2018 gibt es wieder einige Gesetzesänderungen, die Verbraucher schützen sollen oder ihnen mehr Rechte verschaffen.

Was auch immer sich ändert: Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. >>

1. Netflix im Urlaub: Streaming-Dienste auch im Ausland nutzbar

Seit dem 1. April 2018 können Verbraucher ihre kostenpflichtigen  Streaming-Abos auch bei kurzzeitigen Aufenthalten  im EU-Ausland nutzen – also beispielsweise im Urlaub oder während einer Geschäftsreise. Und zwar ohne zusätzliche Kosten. Bislang war dies aufgrund des sogenannten Geoblockings in vielen Fällen nicht ohne weiteres möglich.

Dank der Portabilitätsverordnung der EU müssen zahlende Kunden von Streaming-Dienstleistern bei kurzfristigen Aufenthalten im EU-Ausland den Dienst genauso nutzen können wie Zuhause. Im Klartext heißt das: Ihnen stehen dieselben Inhalte, dieselbe Produktauswahl, dieselbe Anzahl von Endgeräten und dieselben Funktionen zur Verfügung.

Kos­ten­lo­se Dienste von EU-Ver­ord­nung ausgenommen

Anders sieht es aus, wenn jemand dauerhaft in ein anderes EU-Land umzieht: In diesem Fall darf der Anbieter die Inhalte sperren und prüfen, wo der Kunde seinen Hauptwohnsitz hat.

Diese Regelung betrifft Serien und Filme genau wie Musik, Sportübertragungen und E-Books von Anbietern wie Spotify, Sky Go, Netflix oder Amazon Prime. Nicht einbezogen  sind öffentlich-rechtliche Sender und andere kostenlose Dienste. Diese können selbst entscheiden, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zugänglich machen.

2. Keine dunklen Pommes Frites mehr

Eine weitere gesetzliche Neuregelung betrifft den Lebensmittelbereich: Ab dem 11. April 2018 gelten europaweit neue Auflagen bei der Herstellung und Verarbeitung von

  • Brot und Feinbackwaren,
  • Kaffee und Kaffeeersatzprodukten,
  • Früh­stücks­ce­rea­li­en,
  • Säug­lings­nah­rung und
  • Kar­tof­fel­pro­duk­ten.

Der Hintergrund: 2002 wurde erstmals Acrylamid in Lebensmitteln nachgewiesen – ein Stoff, der sich in Tierversuchen als krebserregend herausgestellt hat. Acrylamid entsteht, wenn bei geringer Feuchtigkeit Temperaturen von über 120 Grad Celsius erreicht werden. Das ist insbesondere beim Frittieren, aber auch beim Backen und Braten der Fall.

Vor allem in Pommes Frites, Kartoffelchips und Bratkartoffeln, aber auch in Knäckebrot und Keksen kann dieser Schadstoff in hoher Konzentration vorkommen. Obwohl das Risiko schon lange bekannt ist, haben freiwillige Maßnahmen bisher nicht zu der gewünschten Verminderung in den Produkten geführt.

Frit­tier­tem­pe­ra­tu­ren werden begrenzt

Deshalb sollen jetzt gesetzlichen Auflagen für Lebensmittelhersteller für eine Reduzierung des schädlichen Stoffes sorgen. So dürfen nur noch Kartoffeln mit einem niedrigeren Stärkegehalt verwendet werden. Und das erst, nachdem sie blanchiert und eingeweicht wurden. So wird zusätzlich Stärke ausgewaschen. Die Fritteuse darf nur noch bis zu maximal 175 Grad Celsius erhitzt werden. Die Kartoffeln sollen nur noch so stark gebräunt werden, wie es der Geschmack erfordert.

Für Produkte zum Selbstbacken bekommen Verbraucher künftig genaue Anleitungen mit Bräunungstabellen, Zeit- und Temperaturangaben, um auch hier die Acrylamidentstehung zu reduzieren.

3. Auto­ma­ti­scher Notruf Pflicht für Neuwagen

Neues auch in der Automobilbranche: Ab dem 1. April 2018 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit dem sogenannten eCall ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, das bei einem Unfall selbstständig die Rettungskräfte alarmiert.

Ob der Notruf an die europäische Notrufnummer 112 geht oder an Drittanbieter wie die Notrufzentrale des Pkw-Herstellers, entscheidet der Fahrzeugbesitzer selbst. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.

4. Höhere Zuzahlung bei Medikamenten

Rechtsschutz

Wie der Deutsche Apothekerverband mitteilte, steigt bei einigen verschreibungspflichtigen Medikamenten die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die sogenannten Festbeträge senken. Bis zu dieser Grenze werden die Kosten für Arzneimittel übernommen. Daher könnten künftig auch bei Medikamenten Zuzahlungen notwendig werden, die bisher frei waren.

5. Min­dest­lohn in der Zeit­ar­beit steigt

Zu guter Letzt noch eine erfreuliche Nachricht für Leiharbeiter: Ihr Mindestlohn steigt im Westdeutschland von 9,23 Euro auf 9,47 Euro, im Osten von 8,91 Euro auf 9,27 Euro.

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