junge Frau telefoniert mit Handy am Ohr ©Fotolia/Robert Kneschke

14. Mai 2021, 14:26 Uhr

Durchatmen Uner­wünsch­te Anrufe: Richtig reagieren bei Spam und Werbung

Zunehmend versuchen Unternehmen, per Telefon neue Kunden zu akquirieren. Das ist aber nur zulässig, wenn die Angerufenen der Kontaktaufnahme schriftlich zugestimmt haben. Andernfalls ist diese Marketingpraxis verboten. Wie kannst du dich gegen unerwünschte Werbeanrufe wehren? Und was, wenn dir von den Anrufern ein Vertrag aufgeschwatzt worden ist? Hier gibt es die Antworten.

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Was ist bei Tele­fon­wer­bung erlaubt, was verboten?

Viele Unternehmen wollen mit Werbeanrufen neue Kunden gewinnen oder Bestandskunden an sich binden. Das ist bei Privatleuten nur erlaubt, sofern sie dieser Praxis vorher zugestimmt haben. Das heißt, sie müssen sich bewusst dafür entscheiden. Deshalb versuchen viele Anbieter, die Zustimmung im Zuge von Bestellungen oder Gewinnspielen von dir zu bekommen. Dann sollst du beispielsweise bei Optionen wie "Diese Angaben dürfen zu Werbezwecken genutzt werden" einen Haken machen und damit Werbeanrufe gestatten. Private Rechts­schutz­versicherung bei ADVOCARD

Liegt keine Einwilligung vor, ist Telefonwerbung verboten und fällt damit als unzumutbare Belästigung unter § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein Verstoß kann eine hohe Geldbuße nach sich ziehen. Unterdrückt der Anrufer seine Nummer, so begeht er nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit.

Meist stecken Call-Center hinter solchen verbotenen Werbeanrufen, die auch Spam-Anrufe oder Cold Calls genannt werden. Oft werden Gewinnspiele angepriesen oder versucht, Strom- und Handytarife, Abonnements oder Versicherungen zu verkaufen.

Die Anrufe kommen teils von Mitarbeitern, teils auch von sogenannten Telefonie-Dialern. Das sind Programme, die gleichzeitig viele Teilnehmer anwählen. Sobald einer abnimmt, ist die Leitung für die anderen tot. Deshalb kann es sein, dass es nur zwei- bis dreimal klingelt. Solche Anrufe werden als Dropped Calls bezeichnet. Und es erklärt auch, warum sich oft bei der Annahme des Anrufs niemand meldet (Lost Calls). Ärgerlich: Telefonie-Dialer rufen oft mehrmals am Tag und auch nachts an.

Übrigens: Manchmal sollen Anrufe mit besonders kurzer Klingeldauer auch neugierig machen und zum Rückruf verleiten (Ping Calls). Wer das macht, riskiert hohe Verbindungsgebühren von mehreren Euro pro Minute.

Wie ist die Rechts­la­ge bei Telefonumfragen?

Manchmal rufen auch Marktforscher für Telefonumfragen an. Ist das erlaubt oder nicht? Auch wenn Umfrage-Anrufe ebenfalls störend sein können: Grundsätzlich sind sie erlaubt, wenn sie der wissenschaftlichen Markt- oder Meinungsforschung dienen.

Vermeintliche Umfragen am Telefon können aber gefährlich sein, wenn sie nur als Tarnung für Werbeanrufe dienen. Geht es am Ende auch dabei nur um den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, so ist das verboten.

Seriöse Markt- und Meinungsforscher rufen tagsüber und nie mit unterdrückter Nummer an. Sie nennen den Namen des Instituts, für das sie tätig sind, und informieren dich über alle relevanten Datenschutzmaßnahmen. Die Teilnahme an Umfragen ist immer freiwillig.

Eine Frau und ein Mann telefonieren jeweils mit Headset

©istock.com/kate_sept2004

Das richtige Verhalten gegen uner­wünsch­te Werbeanrufe

Die Anrufer sind meist gut darin geschult, ihre Gesprächspartner zu manipulieren und zu Vertragsabschlüssen zu drängen. Damit besteht die Gefahr, dass du dich am Telefon schnell überrumpeln lässt und auf ein Angebot eingehst. Folgende Tipps helfen dir, das Risiko von Spam-Anrufen zu verringern.

  • Gib per­sön­li­che Daten wie deine Tele­fon­num­mer nur weiter, wenn es unbedingt nötig ist. Werden sie als Pflicht­an­ga­ben bei Gewinn­spie­len gefordert, lehne sie ab.
  • Manche Verträge enthalten Absätze, die dem Unter­neh­men die Nutzung deiner Kon­takt­da­ten für Werbung erlauben sollen. Bist du mit den Klauseln nicht ein­ver­stan­den, solltest du die betref­fen­den Passagen streichen. Du kannst ihnen auch nach­träg­lich jederzeit wider­spre­chen. Zu diesem Zweck gibt es eine For­mu­lie­rungs­hil­fe der Ver­brau­cher­zen­tra­le.
  • Merkst du, dass es sich bei einem Gespräch um einen Wer­be­an­ruf handelt, lege sofort (kom­men­tar­los) auf. Lass dich nicht auf ein Gespräch ein.
  • Vermeide es, auf Fragen wie “Können Sie mich hören?” mit “Ja” zu antworten – dahinter steckt eine Masche, um Ver­trags­ab­schlüs­se zu fingieren.
  • Bist du Opfer von Cold Calls, solltest du die Bun­des­netz­agen­tur darüber unter­rich­ten. Sie verfolgt solche Vergehen und will Wer­be­an­ru­fe stoppen. Die Agentur stellt dafür eine Online-Seite bereit mit vielen For­mu­la­ren und Infor­ma­tio­nen zu mehreren Arten uner­laub­ter Werbung per Telefon, Fax oder Internet.

Im Jahr 2020 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben rund 155.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung erhalten.

Spam-Anrufe: Was tun bei abge­schlos­se­nen Verträgen?

Telefonisch abgeschlossene Verträge sind in der Regel ohne Unterschrift gültig. Allerdings kannst du eine Zusage nachträglich zurückziehen. Dafür hast du eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ab wann sie läuft, hängt von den Umständen ab.

  • Bei Waren beginnt sie, sobald diese beim Empfänger ein­ge­gan­gen sind,
  • bei Dienst­leis­tun­gen mit dem Vertragsabschluss.

Wichtig: Der Anbieter muss dich über dein Widerrufsrecht informieren. Tut er das nicht, so läuft die Frist maximal 12 Monate und 14 Tage weiter.

Fazit
  • Soge­nann­te Cold Calls sind verboten, wenn ihnen die Ange­ru­fe­nen zuvor nicht zuge­stimmt haben. Wer sein Ein­ver­ständ­nis gegeben hat, kann es jederzeit rück­gän­gig machen.
  • Ansprech­part­ner für Beschwer­den über uner­wünsch­te Wer­be­an­ru­fe ist die Bundesnetzagentur.
  • Am Telefon abge­schlos­se­ne Verträge lassen sich innerhalb bestimm­ter Fristen widerrufen.
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