Mann und Frau am Laptop überprüfen eine Karte contrastwerkstatt, Fotolia

30. März 2017, 14:24 Uhr

Gerichtsurteil Strom­an­bie­ter muss mehrere Zah­lungs­mög­lich­kei­ten anbieten

Beim Abschluss eines Stromvertrags müssen Kunden zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten wählen können. Das zeigt ein aktuelles Urteil gegenüber einem Stromanbieter, der bei einem seiner Tarife lediglich das Lastschriftverfahren angeboten hatte.

Ärger mit einem Vertragspartner? Wir stärken Ihre Rechte als Verbraucher. >>

Mehrere Zah­lungs­mög­lich­kei­ten für Strom­ver­trag nötig

Eine Verbraucherzentrale hatte gegen den Stromanbieter geklagt, weil er Kunden, die online einen Basistarif bestellen wollten, nur die Zahlung per Lastschriftverfahren angeboten hatte. Sie mussten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um den Vertrag abschließen zu können. Bei anderen Tarifen standen dagegen auch weitere Zahlungsmöglichkeiten zur Wahl. Das Oberlandesgericht Köln gab – wie bereits das Landgericht Köln als Vorinstanz – der Verbraucherzentrale recht und untersagte dem Stromanbieter diese Geschäftspraxis (AZ 6 U 146/16). Grundlage des Urteils war § 41 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Demnach müssen Haushaltskunden bei der Strom- und Gasversorgung verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Last­schrift­ver­fah­ren als einzige Mög­lich­keit benach­tei­ligt Kunden

RechtsschutzDas Oberlandesgericht sah es als unangemessene Benachteiligung einzelner Kundengruppen an, wenn nur eine Möglichkeit zur Zahlung angeboten werde. Kunden, die kein Konto besäßen, könnten nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und den günstigen Basistarif daher nicht nutzen. Der Stromanbieter hatte argumentiert, dass ein Lastschriftmandat die Zahlung vereinfache und sich so Kosten reduzieren ließen. Dadurch könne ein besonders günstiger Tarif angeboten werden. Das Oberlandesgericht erklärte, dass der Stromanbieter die Mehrkosten durch kompliziertere Zahlungsmöglichkeiten durchaus an die Kunden weitergeben dürfe. Er müsse sie grundsätzlich mehrere anbieten.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.