Sehr hoher Stromverbrauch: Beweislast beim Energieversorger Kadmy, Fotolia

16. November 2016, 15:44 Uhr

Extremer Anstieg Sehr hoher Strom­ver­brauch: Beweis­last beim Energieversorger

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Magdeburg stellt klar: Wird bei einem Kunden ein extrem gestiegener Stromverbrauch festgestellt, liegt die Beweislast beim Energieversorger. Dieser muss im Streitfall nachweisen, dass seine Abrechnung korrekt ist.

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RechtsschutzIm verhandelten Fall hatte ein Energieversorger gegen eine Familie geklagt und die Zahlung von 3.000 Euro Stromkosten für einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten verlangt, nämlich von Februar bis Dezember 2011. Zuvor hatte die Familie pro Monat im Durchschnitt etwa 135 kWh Strom verbraucht, im fraglichen Zeitraum waren es aber monatlich plötzlich fast 1.000 kWh, also mehr als siebenmal so viel wie vorher. Die Familie bestritt in der Verhandlung, einen so hohen Stromverbrauch verursacht zu haben.

Vor Gericht erhielten die Kunden weitgehend Recht und mussten nur rund 350 Euro an den Energieversorger zahlen. Das Gericht sah die Beweislast bei ihm, weil eine so deutliche Abweichung vom Verbrauch in anderen Zeiträumen sich nicht plausibel erklären lasse. Die Familie habe ihren Stromverbrauch glaubhaft geschildert und ein Elektriker hatte im Haus keinen Fehler in der Elektroanlage gefunden, der für die Abweichung verantwortlich sein könne. Ein Fehler in der Abrechnung schien dem Gericht deshalb wahrscheinlich. Also habe der Energieversorger beweisen müssen, dass seine Abrechnung korrekt sei und der Stromverbrauch der Kunden im fraglichen Zeitraum tatsächlich so hoch gewesen sei. Das hatte er aber nicht getan.

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