Sammelklage: Die Rechtslage in Deutschland. In einem Büro sitzen mehrere Personen an einem Tisch. Zwei Männer an unterschiedlichen Tischseiten reichen sich die Hand, im Hintergrund steht eine weiße Leinwand. Robert Kneschke, Fotolia

14. Juli 2016, 10:12 Uhr

Gemeinsam klagen Sam­mel­kla­ge: Die Rechts­la­ge in Deutschland

Eine Sammelklage ist vor allem in den USA verbreitet und dort als "class action" bekannt. In Deutschland gibt es sie in dieser Form dagegen nicht. Allerdings existieren hierzulande einige vergleichbare Formen. Informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten.

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Sam­mel­kla­ge: Was ist das?

Bei einer Sammelklage erhält nicht nur der unmittelbare Kläger Ansprüche, wenn seine Klage erfolgreich ist. Stattdessen gilt das jeweilige Urteil für alle Personen, die vom selben Sachverhalt in gleicher Weise betroffen sind wie der Kläger. Um diese Ansprüche zu erhalten, müssen Betroffene also nicht selbst klagen. Der US-amerikanische Ausdruck class action bezieht sich darauf, dass einzelne nicht mehr nachweisen müssen, dass sie individuell von einer Sache betroffen sind, sondern nur noch ihre Zugehörigkeit zu der betroffenen Gruppe (class) beweisen müssen. Das Modell der Sammelklage geriet in Deutschland zuletzt durch die VW-Abgasaffäre in die Diskussion, da viele Kunden Ansprüche gegenüber dem Konzern geltend machen wollten.

RechtsschutzAlter­na­ti­ven zur Sam­mel­kla­ge in Deutschland

Geschädigte in Deutschland haben die Möglichkeit, gemeinsam in einem Prozess als Kläger aufzutreten. Das wird als subjektive Klagenhäufung bezeichnet. Bei der sogenannten Prozessverbindung entscheidet dagegen der Richter, mehrere verwandte Prozesse zusammenzulegen. Diese Möglichkeit wird ihm durch § 147 Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben, sofern ein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Prozessen besteht. Auch die Verbandsklage, die in Deutschland möglich ist, lässt sich mit der Sammelklage vergleichen. Dabei klagen Vereine oder Verbände nicht gegen die Verletzung ihrer eigenen Rechte, sondern gegen die der Allgemeinheit. Häufig kommt diese Form der Klage im Umweltrecht vor.

Bei einem Sachverhalt, der einen Bezug zu den USA aufweist, ist es unter Umständen möglich, auch für Ereignisse in Deutschland eine Sammelklage in den USA zu erheben. Grundsätzlich sollten Sie sich in fraglichen Fällen immer von einem Anwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, welche Form der Klage in Ihrem Fall möglich und geeignet ist.

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