Ältere Frau auf dem Markt hält Tomate vors Gesicht © iStock.com/Vladimir Vladimirov

10. September 2025, 16:27 Uhr

Achtung, das wird teuer Im Super­markt essen und dann bezahlen: Darf man das?

Das frische Obst im Supermarkt sieht köstlich aus, aber darfst du es auch probieren? Schließlich willst du nicht die Katze im Sack kaufen. Aber Achtung, das kann teuer werden. Denn Essen im Supermarkt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Was dort und auf dem Wochenmarkt gilt, erfährst du in diesem Artikel.

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Darf man im Super­markt essen?

Grundsätzlich gilt im Supermarkt: Lebensmittel dürfen hier nicht einfach so gegessen werden – auch nicht zum Probieren. Auch wenn das Obst noch so lecker aussieht: Das Naschen an Erdbeeren, Trauben und Co. in der Auslage eines Supermarktes ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Lebensmittel, die verpackt sind – diese Produkte dürfen ebenfalls nicht einfach geöffnet und probiert werden.

Denn hierbei handelt es sich gemäß Strafgesetzbuch (StGB) um Diebstahl. Der Begriff Mundraub ist heute zwar veraltet, bezeichnete aber lange Zeit genau das: die Unterschlagung, also den Diebstahl von Nahrungs- oder Genussmitteln. Heute wird Mundraub mit dem rechtswidrigen Pflücken oder Aufsammeln von Fallobst in Verbindung gebracht.

In § 242 Abs. 1 StGB heißt es:

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es ist dabei egal, ob du nur eine Blaubeere isst oder eine Tüte Chips öffnest, um sie zu probieren – du hast die Ware noch nicht bezahlt. Damit gehört sie weiterhin dem Supermarkt. Selbst wenn du die Ware später an der Kasse bezahlen willst, ist deine Handlung strafbar. Darüber hinaus lässt sich bei Obst schwer nachweisen, wie viel du zuvor gegessen hast.

Gut zu wissen: Auch der bloße Versuch, etwas im Supermarkt zu probieren, ist strafbar.

Info

Ist Trinken im Super­markt verboten?

Hier kommt es darauf an, ob du das Getränk selbst mitgebracht hast oder ob es sich um ein Getränk handelt, das du kaufen willst. Hast du Durst beim Einkaufen, kannst du etwa aus deiner eigenen Wasserflasche trinken – nicht aber die Limo aus dem Regal öffnen. Hier gilt: Getränkeflaschen und -dosen dürfen nicht zum Probieren geöffnet werden. Selbst, wenn du diese später an der Kasse bezahlst.

Wann ist das Essen im Super­markt erlaubt?

Unter folgenden Umständen ist das Essen im Supermarkt erlaubt:

  • Pro­bier­stän­de im Super­markt: Sind aus­ge­wie­se­ne Pro­bier­stän­de aufgebaut, an denen kostenlos probiert werden darf, kannst du ohne Bedenken zugreifen.
  • Käse- und Wurst­the­ke: Oftmals ist es möglich, dass du unver­pack­te Lebens­mit­tel an der Wurst- oder Käsetheke probieren darfst, bevor du dich dafür entscheidest.
  • Mit­ge­brach­tes Essen: Du holst ein Hus­ten­bon­bon aus deiner Tasche oder hast so doll Hunger, dass du schnell von deinem Müs­li­rie­gel abbeißt – das ist kein Problem. Solange diese Produkte von dir mit­ge­bracht wurden.
  • Notfall: Liegt ein Notfall vor und du musst bei­spiels­wei­se dringend etwas essen oder trinken, weil du sonst unter­zu­ckerst oder wegen Hitze ohn­mäch­tig wirst, greift der soge­nann­te recht­fer­ti­gen­de Notstand nach § 34 StGB.

Bist du dir unsicher, ob du selbst mitgebrachtes Essen im Supermarkt verzehren darfst, frag einfach das Personal. Gleiches gilt auch bei der Wurst- und Käsetheke, wenn du etwas probieren möchtest.

Übrigens: Kleinkinder unterliegen einer besonderen Ausnahme. Schließlich erkunden sie gerade ihre Umwelt – da ist eine Traube schnell im Mund gelandet oder der Apfel unbemerkt im Kinderwagen. Zwar dürfen Kinder aus rechtlicher Sicht ebenfalls nicht im Supermarkt essen, allerdings sind hier viele Händler kulant – solange die Ware, wenn möglich, an der Kasse bezahlt wird.  

Junge Frau mit Kopftuch im Supermarkt Kühlregal Tochter im Einkaufswagen
© iStock.com/FatCamera

Was gilt auf dem Wochen­markt und im Dorfladen?

Wenn du schon einmal über einen Wochenmarkt geschlendert bist, ist dir sicher aufgefallen: Hier wird viel probiert und gegessen. Aber: Grundsätzlich gilt hier ebenso, dass unerlaubtes Probieren des Obstes oder Gemüses Diebstahl ist. Auch, wenn der Wochenmarkt kein Ladengeschäft ist.

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Die angebotenen Lebensmittel sind bis zum Verkauf im Eigentum des Händlers. Viele bieten an ihren Ständen allerdings explizit Ware zum Probieren an. Diese ist dann oftmals bereits aufgeschnitten und liegt klar ersichtlich zum Probieren bereit, wie etwa Apfel-Schnitze. Bist du dir unsicher, gilt: Immer vorher fragen, ob du probieren darfst.

Du wohnst in einem Dorf, wo jeder jeden kennt – auch im Dorfladen? Selbst, wenn der Ladeninhaber oder die -inhaberin dich kennt und das Probieren von Obst toleriert, solltest du nicht davon ausgehen, dass es in anderen Märkten ebenfalls erlaubt ist. In jedem Laden gilt das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers, d. h. es ist jedem Eigentümer selbst überlassen, ob er das Probieren von Lebensmitteln duldet.

Info

Darf man Ver­pa­ckun­gen öffnen und dann wieder verschließen?

Solange sich die Ware danach problemlos verkaufen lässt, ist es durchaus erlaubt, eine Verpackung zu öffnen. Zum Beispiel darfst du einen Eierkarton öffnen, um zu prüfen, ob die Eier alle heil sind.

Allerdings gilt: Beschädigst du eine Verpackung durchs Öffnen – etwa wenn die Verpackung zuvor versiegelt war – musst du die Ware bezahlen.

Im Super­markt gegessen: Welche Strafe kann dich erwarten?

Du hast im Supermarkt doch einmal unerlaubt probiert und wurdest dabei erwischt? Dann können folgende Strafen auf dich zukommen:

  • Straf­an­zei­ge wegen Diebstahls
  • Haus­ver­bot durch den Supermarkt
  • Scha­den­er­satz­for­de­rung für Ware, die nicht mehr verkauft werden kann
  • Eintrag ins poli­zei­li­che Füh­rungs­zeug­nis bei Wiederholung
  • Erzie­hungs­maß­nah­men oder Ableisten von Sozi­al­stun­den für Kinder und Jugendliche

Bevor du also auf gut Glück zugreifst und darauf hoffst, dass dich niemand beobachtet, solltest du Vernunft walten lassen und im Zweifel nachfragen. Die meisten Supermärkte sind heutzutage darüber hinaus mit Kameras ausgestattet, die jeden Winkel im Markt filmen.

Gegen dich wurde Strafanzeige gestellt? Dann solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

FAQ

  • Darf man im Super­markt essen?

Nein, gemäß Strafgesetzbuch ist das Probieren bzw. Essen von Waren im Supermarkt Diebstahl. Es gelten Ausnahmen etwa bei selbst mitgebrachten Lebensmitteln, Probierständen oder medizinischen Notfällen.

  • Darf man im Super­markt essen und dann bezahlen?

Es ist nicht erlaubt, im Supermarkt zu essen, selbst wenn du die Ware am Ende an der Kasse bezahlst. Greift dein Kleinkind unbeobachtet zu, etwa beim Obst, zeigen sich viele Händler zwar kulant, du solltest die Ware aber dennoch später bezahlen.

  • Ist essen im Super­markt strafbar?

Unerlaubtes Essen der Waren im Supermarkt ist laut Strafgesetzbuch strafbar. Der Supermarkt kann dir Hausverbot erteilen und Strafanzeige wegen Diebstahls gegen dich stellen.

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