Hundesteuer: ein brauner, ein weißer und ein schwarzer Hund. coldwaterman, Fotolia

27. Januar 2016, 10:54 Uhr

Pflichtabgabe Hun­de­steu­er: Wie hoch darf sie sein?

Fast alle Gemeinden erheben eine Hundesteuer. Wie hoch sie ist, kann individuell festgelegt werden. Dabei ist es durchaus üblich, dass zusätzliche Hunde pro Haushalt deutlich teurer sind und  für sogenannte Listenhunde ein erhöhter Steuersatz zu zahlen ist. Lesen Sie, was Sie als Hundehalter bei der Steuer beachten müssen.

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Hun­de­steu­er: Wie hoch und wofür?

Die Hundesteuer wird erhoben, um Einnahmen für die Kommunen zu generieren und die Zahl der Tiere zu begrenzen. Deshalb sind die Steuersätze in Städten auch oft höher, weil den Verantwortlichen daran gelegen ist, die Anzahl der Hunde in der Stadt nicht unkontrolliert steigen zu lassen. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes bildet die Grundlage für die kommunale Hundesteuersatzung. In den Stadtstaaten regelt direkt das Hundesteuergesetz die Modalitäten der Hundesteuer. Wie hoch sie ist und ob zum Beispiel für Listenhunde ein anderer Satz zu zahlen ist, wird dort ebenfalls festgesetzt. Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. Häufig ist ein Betrag von rund 100 Euro zu zahlen.

Anders als viele Menschen denken, wird die Steuer nicht speziell zur Beseitigung von Hundekot verwendet. Sie ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in den Gesamthaushalt der Gemeinde ein. Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden und bei einer Kontrolle auffällt, dass der Hund keine Steuermarke am Halsband trägt, müssen Sie mit einer hohen Geldbuße rechnen. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

PrivatrechtsschutzZweit- und Lis­ten­hun­de sind teurer

Wer mehrere Hunde hält, muss im Verhältnis häufig deutlich mehr bezahlen. Auch damit wollen die Kommunen die Anzahl der Hunde begrenzen. Für sogenannte Listenhunde, also als gefährlich eingestufte Rassen, fallen ebenfalls deutlich höhere Kosten an. Sie können je nach Kommune sogar im vierstelligen Bereich liegen. Das ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (AZ 9 C 8 13) rechtens. Auf der anderen Seite gibt es oft Steuerbefreiungen für Dienst- und Wachhunde sowie Helferhunde, also zum Beispiel Blindenhunde. Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, wird in vielen Gemeinden zumindest für einen bestimmten Zeitraum von der Hundesteuer befreit.

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