Gewinn versteuern: Wann ist es vorgeschrieben? VRD, Fotolia

29. April 2016, 10:30 Uhr

Leistung oder Glück Gewinn ver­steu­ern: Wann ist es vorgeschrieben?

Ob beim Lotto, beim Pokerturnier oder in einer TV-Quizshow: Wer Geld gewinnt, fragt sich, ob er den Gewinn versteuern muss oder alles behalten darf. Je nach Art des Gewinns gelten hier unterschiedliche rechtliche Regelungen. Was Glückspilze freuen dürfte: Dass der Lottogewinn steuerfrei ist, ist kein Rechtsmythos, sondern tatsächlich wahr.

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Ein Lot­to­ge­winn ist steuerfrei

In Deutschland ist der Lottogewinn grundsätzlich steuerfrei. Das liegt daran, dass er keine der Einkunftsarten darstellt, die gemäß § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sind. Im Fall eines Lottogewinns wird die Summe dem glücklichen Gewinner daher voll ausgezahlt. Es können aber andere Folgen eintreten, die Lottogewinner bedenken sollten: Wer beispielsweise Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, muss einen Lottogewinn als einmalige Einnahme anmelden. Je nach Höhe des Gewinns kann es dann sein, dass Sozialleistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Und wenn der Lottogewinn angelegt wird und Zinsen erbringt, können darauf Kapitalertragssteuern fällig werden.

Gewinn ver­steu­ern: Wenn Leistung erbracht wurde

Anders sieht es mit der Steuerfreiheit aus, wenn es sich nicht – wie beim Lotto – um ein reines Glücksspiel handelt, sondern der Empfänger des Gewinns zuvor Leistungen erbringen musste. Ein Beispiel dafür ist die Teilnahme an einem Fernsehquiz oder an einem Wettbewerb. Wer hier erfolgreich ist und Geld- oder Sachpreise mit nach Hause nimmt, muss damit rechnen, dass er seinen Gewinn versteuern muss. So entschied etwa der Bundesfinanzhof 2012 mit einem richtungsweisenden Urteil, dass ein siegreicher Teilnehmer der TV-Show "Big Brother" seinen Gewinn versteuern müsse (AZ IX R 6/10). Er habe durch die Teilnahme an der Show eine "vertraglich vereinbarte Leistung" erbracht und müsse daher den Geldgewinn als "sonstige Einkünfte" angeben, so das Gericht.

Im Zweifel sollte ein Steuersachverständiger hinzugezogen werden, der den Fall prüft und eine Empfehlung abgibt. Denn wer einen steuerpflichtigen Gewinn nicht angibt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Urteil: Poker ist kein reines Glücksspiel

Die Rechtsprechung beurteilt die Fragestellung, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt oder nicht, zunehmend kritisch. Dies zeigt auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 (AZ X R 43/12): Die Bundesrichter bestätigten ein Urteil des Finanzgerichts Köln (AZ 12 K 1136/11), wonach Poker entgegen früherer Rechtsauffassung kein Glücksspiel sei und die Sieger von Pokerturnieren daher ihre Gewinne versteuern müssten. Die Richter am Finanzgericht Köln hatten ausgeführt, dass Glück beim Pokern keine entscheidende Rolle spiele, vielmehr komme es auf Geschicklichkeit und Analysefähigkeiten des Spielers an – damit erbringe er eine Leistung.

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